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Verkehrswertgutachten: Antrag auf Erstellung

Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie grundstücksgleicher Rechte (Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurecht etc.) für Eigentümer, Erbbauberechtigte, Inhaber anderer Rechte und Pflichtteilsberechtigte, Behörden und Gerichte.

Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gemäß § 15 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) erhoben.

Das Antragsformular ist persönlich oder auf postalischem Weg bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einzureichen. Den Link zum Formular finden Sie unter eService in der rechten Spalte dieser Seite.

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