Soll für Minderjährige ein Dokument ausgestellt werden, so ist dafür die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung des Kindes notwendig:
Wenn die Eltern zusammenleben und ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (gemeinsames Sorgerecht), kann ein Elternteil den Antrag stellen. In diesem Fall muss das nicht anwesende Elternteil schriftlich zustimmen. Bitte den Ausweis bzw. den Pass des Zustimmenden zum Abgleich der Unterschrift mitbringen.
Hierfür steht Ihnen das Online-Formular auf der rechten Seite zur Verfügung.
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, wird der Sorgerechtsnachweis benötigt.
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