Hier können Sie bei der Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses Auskunft über den amtlichen Bodenrichtwert beantragen. Die Lage kann über Adresse oder Flurstück beschrieben werden. Weiterhin ist der Stichtag notwendig, also entweder -aktuell- oder zurückliegend, zum Beispiel der Todestag eines Verwandten.
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Nach dem Ausfüllen des Formulars können Ihr Anliegen online einreichen.
Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.
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