Sie können bei der Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses die Übermittlung des amtlichen Grundstücksmarktberichts beantragen. In dem Bericht wird der örtliche Immobilienmarkt beschrieben. Er enthält auch die sogenannten sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten für Sachverständige in der Immobilienbewertung.
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