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KfZ - Auskunft Finanzierungsbriefe

Unter der Sicherheitsübereignung bei Fahrzeugen versteht man eine Übereignung des Fahrzeuges. Dies dient bei der Finanzierung von Fahrzeugen der Kreditsicherheit. 
Kraftfahrzeuge werden beim Kauf oft finanziert. Als Kreditsicherheit dient dann die Sicherungsübereignung (Zulassungsbescheinigung ZB II). 

Für eine Zulassungsangelegenheit benötigen Sie den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II, der bei der Bank oder der Leasinggesellschaft, die den Kredit für das Fahrzeug gegeben hat, hinterlegt ist. Bei finanzierten Fahrzeugen übersenden die Autohäuser, Banken oder Leasinggesellschaften, auf Anforderung der Halterin oder des Halters den Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II per Post an die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde. 

Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten empfehlen wir Ihnen, vor dem Besuch der Zulassungsbehörde beim Straßenverkehrsamt nachzufragen, ob die Papiere eingetroffen sind, um eine abschließende Sachbearbeitung zu gewährleisten.

Diese Nachfrage ist auch online möglich. Den entsprechenden Link zur Online-Abfrage finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite unter "eService".

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