Parkerleichterung für Schwerbehinderte

In vielen innerstädtischen Wohnquartieren Fürths gibt es nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten. Die Erschließung spezieller Parkgebiete soll den Bewohnerinnen und Bewohnern das Parken erleichtern und die Wohnqualität verbessern.

Schwerbehinderte können über das BayernPortal eine Parkerleichterung beantragen, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Mit dem Ausweis wird ihnen kein bestimmter Parkplatz, sondern die Berechtigung, im zugewiesenen Gebiet zu parken, erteilt.

Die Gebiete, in denen Bewohnerparken möglich ist, finden Sie auf der rechten Seite im Dokument „Bewohnerparken Straßenverzeichnis“.

Es wird unabhängig von der Fahrzeuganzahl nur eine Parkerleichterung ausgestellt.

 

Verlust des Parkausweises:
Bei Verlust muss eine Verlusterklärung abgegeben werden. Der Sonderparkausweis wird dann neu ausgestellt.

 

Beantragung einer Parkerleichterung:
Die Parkerleichterung kann sofort ausgestellt werden, wenn Sie diese persönlich beim Straßenverkehrsamt beantragen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses
  • Fahrzeugschein
  • Bisherige Parkerleichterung
  • Nutzungsberechtigung, wenn Sie nur Fahrzeugführer und nicht Fahrzeughalter sind
  • Vollmacht, wenn Sie Ihren Bewohnerparkausweis nicht selbst beantragen können
  • Barbezahlung oder Bezahlung mit EC-Karte

 

Gültigkeit:
Der Ausweis gilt ab dem Tag der Ausstellung für maximal zwei Jahre

 

Gebühren:

  • Erteilung eines Ausweises bis zu einem Jahr: 30,50 Euro
  • Erteilung eines Ausweises bis zu zwei Jahren: 61 Euro
  • Änderung oder Neuausstellung bei Verlust des Ausweises: 5 Euro
  • Auslagenersatz für Saugnapf: 1 Euro
  • Auslagen für Versand (inklusive Rechnung): 2,50 Euro
  • Die Zahlung erfolgt per Rechnung, welche Sie nach der Beauftragung zugesandt bekommen.

BayernPortal

Klicken Sie auf das Bild, um zum Online-Antrag im BayernPortal zu gelangen.

Wichtig: Um den Online-Service nutzen zu können, benötigen Sie ein sogenanntes "Bürgerkonto" (BayernID), in dem Ihr elektronischer Personalausweis (nPA) hinterlegt ist. Das Bürgerkonto ist vergleichbar mit einem Kundenkonto, wie Sie es zum Beispiel vom Online-Einkauf kennen. Mit der BayernID können Sie sich online als Nutzerin oder Nutzer authentifizieren und Dienstleistungen auf kommunaler-, Landes- und Bundesebene in Anspruch nehmen. Um ein Bürgerkonto zu erhalten, müssen Sie sich einmalig im Bürgerservice-Portal registrieren. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie, wenn Sie dem Link auf der rechten Seite folgen.

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