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Rechnungsstellung

Bei der Stadt Fürth werden unterschiedliche Rechnungsformate vom Rechnungssteller bzw. der Rechnungsstellerin entgegengenommen. Das sind: 

  • Elektronische Rechnungen
  • PDF-Rechnungen 
  • Papierrechnungen

Unabhängig des Formates sind die erforderlichen gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 und § 14a UstG zu beachten. 

 

1. Elektronische Rechnungen

Bei einer elektronischen Rechnung (eRechnung) handelt es sich um einen nach genauen Vorgaben strukturierten Datensatz, der in einem elektronischen Format erstellt, übermittelt, empfangen sowie weiterverarbeitet wird. 

Nach den Vorgaben der EU (EN 16931) verwendet die Stadt Fürth den sogenannten Standard "XRechnung". Alternativ wird auch das ZUGFeRD-Format in der aktuell gültigen Version angenommen.

Die Einsendung von eRechnungen erfordert vorab die Registrierung mit einer E-Mail-Adresse, von der die eRechnung versendet wird. Zur Registrierung ist das unten verlinkte Formular zu nutzen.

eRechnung: Hier registrieren

Klicken Sie auf die Grafik, um zur Registrierung zu gelangen. 

Nach erfolgreicher Registrierung werden dem Rechnungssteller bzw. der Rechnungsstellerin Informationen zum weiteren Vorgehen sowie die erforderliche Leitweg-ID mitgeteilt.

Hinweise zur Rechnungseinreichung:

Die Rechnung wird uns per E-Mail-Anhang zugesendet. Bei der Einreichung ist zu beachten, dass jeweils nur eine Rechnung und ein Anhang pro E-Mail an die Stadt Fürth oder deren Eigenbetrieb gesendet wird. E-Mails ohne Dateianhang bzw. ohne Bezug zur Rechnung werden nicht verarbeitet. Gleiches gilt auch für zusätzliche E-Mail-Inhalte oder -Texte. Rechnungsbegründende Dokumente (zum Beispiel Leistungsnachweise, zusätzliche Informationen zur Rechnung) müssen in die Rechnungsdatei integriert werden. Die Rechnung selbst ist voranzustellen. Dateien sind nicht durch ein Kennwort zu schützen.

 

2. PDF-Rechnungen

PDF-Rechnungen können der Stadt Fürth zugesendet werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre auftraggebende Dienststelle. Sie wird Sie über das Vorgehen sowie die E-Mail-Adresse informieren.

Bei der Einreichung der PDF-Rechnungen ist zu beachten, dass jeweils nur eine Rechnung und ein Anhang pro E-Mail an die Stadt Fürth oder deren Eigenbetrieb gesendet wird. E-Mails ohne Dateianhang bzw. ohne Bezug zur Rechnung werden nicht verarbeitet. Gleiches gilt auch für zusätzliche E-Mail-Inhalte oder -Texte. Rechnungsbegründende Dokumente (zum Beispiel Leistungsnachweise, zusätzliche Informationen zur Rechnung) müssen in die Rechnungsdatei integriert werden. Die Rechnung selbst ist voranzustellen. Dateien sind nicht durch ein Kennwort zu schützen.

 

3. Rechnung in Papierform

Die Stadt Fürth bzw. deren Eigenbetrieb nimmt auch weiterhin Rechnungen in Papierform entgegen. Dafür wurden zentrale Postfächer eingerichtet. Folgende Adressen sind zu verwenden:

Auftraggeber/
Rechnungsempfänger
Rechnungsadresse
Stadt Fürth

Stadt Fürth
Name des Amtes
Abteilung/Ansprechperson
Postfach
90744 Fürth 

Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stadtentwässerung Fürth 
Abteilung/Ansprechperson
Erlanger Straße 105
90765 Fürth 

 

Aus Umweltgesichtspunkten würden wir uns freuen, wenn Sie auf den Versand von Papierrechnungen verzichten und uns die Dokumente als elektronische oder als PDF-Rechnung zukommen lassen.

Informationen zum Datenschutz sind im unteren Bereich der Seite zu finden.

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