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2.2.2021

Liebe Fürtherinnen, liebe Fürther,

das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) hat kürzlich ein bemerkenswertes Urteil für uns als Stadtverwaltung erlassen. Ein Urteil, das aber auch von allgemeinem Interesse ist, da es unser aller Zusammenleben regelt und weit über die Grenzen Fürths hinaus weist.

Dabei geht es um folgenden Sachverhalt: Eine Familie hatte gegen die Stadt Fürth geklagt, weil ihr damals achtjähriges Kind 2016 über eine zwischen Pfosten gespannten Kette im Stadtgebiet stürzte. Die Eltern verlangten Schadensersatz und Schmerzensgeld, was das OLG aber ablehnte. Es stellte fest, dass eine Stadtverwaltung verpflichtet ist, einen für die Bürgerinnen und Bürger hinreichenden, sicheren Straßenzustand zu gewährleisten. Aber: Jeder Mensch, der sich im öffentlichen Raum bewegt, muss sich auch so verhalten, wie es die Umstände erfordern.

So muss sich ein Fußgänger beispielsweise in der Dunkelheit vorsichtiger fortbewegen als am Tag, damit er eventuelle Hindernisse auch jederzeit wahrnehmen kann. Verkehrsteilnehmer müssen ihre Fahrweise an die aktuellen Sichtverhältnisse anpassen und ihr Tempo etwa bei Nebel auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Gerade in belebten innerstädtischen Bereichen muss immer wieder mit Hindernissen gerechnet werden. Daher ist es unmöglich von einer Stadtverwaltung zu verlangen, alle Gefährdungen zu beseitigen oder das Stadtgebiet auch nachts taghell auszuleuchten.

Ich finde dieses Urteil richtig und wichtig. Einige wenige Bürgerinnen und Bürger glauben nämlich, dass eine Stadtverwaltung für alles haftet und ihnen alle Lebensrisiken aus dem Weg räumen muss. Dies ist nicht möglich. Jeder Mensch ist auch für sich selbst und sein Verhalten verantwortlich. Und Eltern haben bis zu einem gewissen Alter eine Fürsorgepflicht für ihre Kinder.
Selbstverständlich ist unsere Stadtverwaltung ständig bemüht, etwaige Gefahrenquellen zu entschärfen bzw. zu beseitigen.

Generell gilt jedoch: Bitte seien Sie aufmerksam unterwegs und an die jeweiligen Verhältnisse angepasst!

Ihr
Dr. Thomas Jung



Wenn Sie mit Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung in Kontakt treten möchten, schreiben Sie bitte einen Brief an:

Stadt Fürth
Bürgermeister- und Presseamt
Stichwort: Leserbrief
90744 Fürth

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