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5.11.2014
S-Bahn-Verschwenk: Erfolg beim Bundesverwaltungsgericht

Der Eilantrag der Stadt Fürth, des Bund Naturschutzes und vieler betroffener Grundstückseigentümer vor dem Bundesverwaltungsgericht zum Bau der S-Bahn-Trasse unter Zerstörung des Knoblauchslandes war – wie Sie sicher bereits vernommen haben – erfolgreich: Das Bundesverwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung der Klagen angeordnet. Wie der Rechtsstreit in der Hauptsache letztendlich ausgeht, ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts offen.

Ich appelliere deshalb an die Verantwortlichen bei der Bahn und im Bayerischen Verkehrsministerium, das Signal der Richter aus Leipzig ernst zu nehmen, denn seit Jahren könnte das S-Bahn-Gleis auf der Bestandsstrecke gebaut werden ohne Umweltzerstörung mit geringem Flächenverbrauch und mit niedrigeren Kosten und schnelleren Fahrzeiten.

Die Bereitschaft der Stadt Fürth, die Bahn bei einer Realisierung einer Bestandstrasse zu unterstützen, besteht nach wie vor. Wir wollen die S-Bahn nicht verhindern, wir wollen aber, dass eine sinnvolle Streckenführung entsteht – auch im Interesse der Region. Seit nunmehr 22 Jahren wird hier um eine Entscheidung gerungen. Zudem gäbe es wohl auch durch den Einbau einer einzigen Weiche im Bereich unseres Hauptbahnhofs die Möglichkeit, dass die gewünschten S-Bahn-Verbindungen und Taktvarianten weitestgehend realisiert werden könnten.

Ich empfehle den Verantwortlichen bei der Bahn und in den Ministerien dringend, unsere Appelle, die seit Jahren ungehört bleiben, aufzunehmen, die eindeutigen Stellungnahmen der Petitionsausschüsse des Bundes- und des Landtags ernst zu nehmen und mit der Umplanung sofort zu beginnen.

In diesem Zusammenhang bedanke ich mich bei den Mitarbeitern in der städtischen Verkehrsplanung, im Rechtsamt und weiteren beteiligten Dienststellen für die geleistete Arbeit. Ebenso gebührt den mutigen Grundstückseigentümern, dem Bund Naturschutz, dem Bauernverband und der Rechtsanwaltskanzlei Baumann für die gewährte Unterstützung unser Dank.

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