Vor Aufnahme einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist eine Anzeige beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz erforderlich. Auch, wenn der Betrieb des Gewerbes aufgegeben wird oder sich der Standort ändert, besteht Anzeigepflicht.
Diese drei Dienstleistungen bietet die Stadt Fürth nun in einem einfachen Online-Fachverfahren an. Die notwendigen Unterlagen oder Bestätigungen laden Sie bitte in das System hoch, die fällige Gebühr ist im Anschluss per Überweisung zu entrichten.
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Nach einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Online-Fachverfahren.
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