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Wohngeld (Mietzuschuss) online beantragen

Hier können Sie den Online-Antrag auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mieterinnen und Mieter) stellen. Grundsätzlich hat jede einkommensschwache Bürgerin bzw. jeder einkommensschwache Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann muss ihm Wohngeld gewährt werden.

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Klicken Sie auf das Bild, um zur Online-Anwendung zu gelangen.

 

Hinweise

Das Wohngeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt, die Höhe richtet sich nach folgenden drei Faktoren:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamthaushaltseinkommens
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung

Vom Wohngeld ausgeschlossene Personen bzw. Haushalte sind solche, die ausschließlich

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II
  • Leistungen für Auszubildende nach § 27 Abs. 3 SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII

erhalten, in denen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt bzw. einberechnet wurden.

Nicht online ausfüllbare Wohngeldanträge für Mietzuschuss und Lastenzuschuss zum Herunterladen und Ausdrucken.

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