Kurzbeschreibung:
Trotz Coronakrise können Bestellungen von Friedhofsleistungen mit Terminvereinbarung erfolgen.
Die Bestattungsabteilung im Standesamt Fürth berät Sie in allen Fragen über Bestattungsarten und deren Kosten. Bei einem aktuellen Trauerfall erhalten Sie Auskunft über die Bestellung von Friedhofsleistungen sowie über Bestattungs- und Grabgebühren.
Die Bestattungsabteilung ist außerdem Ihr Ansprechpartner bei Erwerb, Verlängerung oder Verzicht bzw. Umschreibung von Grabnutzungsrechten. Anträge auf Umbettungen sind ebenfalls hier zu stellen. Bei persönlicher Vorsprache in Grabangelegenheiten ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich!
Bürgerinnen und Bürger, die grippeähnliche Symptome haben oder in Kontakt mit einem Corona-Infizierten standen, dürfen trotz Terminvereinbarung nicht ins Standesamt kommen.
Hinweis: Ohne vorherige Terminvereinbarung ist ein Aufsuchen des Standesamts nicht möglich. Erscheinen trotzdem Bürgerinnen und Bürger ohne Termin im Standesamt, können diese zwar einen (späteren) Termin vereinbaren, ihr Anliegen wird aber an diesem Tag nicht behandelt.
Wir empfehlen Ihnen, bereits zu Lebzeiten mit Hilfe eines Vorsorgevertrages Bestimmungen über Bestattung und Grabstätte zu treffen. Der Vorsorgevertrag ist bei einem Bestattungsunternehmen abzuschließen, da die Stadt Fürth keinen eigenen städtischen Bestattungsdienst hat.
Informationen für Bestatter
Bestatter werden gebeten, die Vorfahrpflicht vor der Überführung zu beachten (Details unter Dokumente "Vorfahrpflicht")
Informationen zur Sterbefallbeurkundung siehe auch im Rathauswegweiser unter "Sterbefallbeurkundung (Standesamt)"
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