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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Behindertenparkplätze
Um die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, sind in Fürth eine Vielzahl von allgemeinen Behindertenstellplätzen eingerichtet worden. Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) sowie Blinden (Bl) erteilt die Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt Parkerleichterungen.

Parkausweis für Europa
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), Blinde (Merkzeichen "BI "), Contergan-Geschädigte (das heißt Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme) können einen Parkausweis beantragen, der im gesamten Bundesgebiet, allen Mitgliedstaaten der EU sowie Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Georgien, Island, Jordanien, Kanada, Liechtenstein, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Norwegen, Russland, Schweiz, Serbien, Südkorea, Ukraine, USA und Weißrussland gültig ist. Anträge zur Erteilung des Parkausweises können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. Dazu sind der Schwerbehindertenausweis, der Bescheid vom Zentrum Bayern Familie und Soziales, ein Passfoto und ein Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen. Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, werden die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis in der Regel sofort ausgestellt und können mitgenommen werden. Die Ausstellungsdauer richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, maximal aber fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit kann eine Verlängerung mit den oben genannten Unterlagen erfolgen.

Parkausweis für Bayern
Dieser Parkausweis wird nicht mehr ausgegeben. Er beruhte auf einer bayerischen Sonderregelung, die 2019 ausgelaufen ist. Personen mit diesem Parkausweis können, falls noch nicht automatisch geschehen, beim ZBFS die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ beantragen. Sie erhalten dann einen Parkausweis für Europa.

Orangefarbener Parkausweis für Deutschland
Folgende Personen können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten:
- Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem Einzel-GdB von 60 Prozent
- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit einem Einzel-GdB von 70 Prozent

Sonstige Parkerleichterungen für Deutschland
Ohnhänder (soweit sie nicht unter die Regelung für Contergan-Geschädigte fallen) erhalten auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhaltverbot bzw. auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken.
Kleinwüchsigen Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 Meter und darunter kann genehmigt werden, an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-2250
Fax: (0911) 974-2244
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Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Erdgeschoss, Zimmer 0.14a
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag 8 bis 16 Uhr durchgehend, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr.
Barrierefreier Zugang? ja
Amtsleitung:
Herr Dienstbier
Funktion: Sachgebietsleiter Verkehrsaufsicht

Etage: Erdgeschoss, Zimmer 0.14a

Telefon: (0911) 974 22 50

Fax: (0911) 974 22 44

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Ansprechpartner:
Herr Röder
Funktion: Verkehrsregelung und –lenkung, Sonderparkplätze für Schwerbehinderte

Etage: Erdgeschoss, Zimmer 0.18

Telefon: (0911) 974-22 54

Fax: (0911) 974-22 44

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Frau Dirigl
Funktion: Verkehrsregelung und -lenkung, Veranstaltungen

Etage: Erdgeschoss, Zimmer 0.14

Telefon: (0911) 974-22 94

Fax: (0911) 974-22 44

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Frau Meier
Funktion: Baustellenaufsicht, Verkehrsrechtliche Anordnungen

Etage: Erdgeschoss, Zimmer 0.17

Telefon: (0911) 974-22 52

Fax: (0911) 974-22 44

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Frau Zeitler
Funktion: Baustellenaufsicht, Verkehrsrechtliche Anordnungen

Etage: Etage: Erdgeschoss, Zimmer 0.17

Telefon: (0911) 974-22 55

Fax: (0911) 974-22 44

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Herr Becker
Funktion: Baustellenaufsicht, Verkehrsrechtliche Anordnungen

Etage: Erdgeschoss, Zimmer 0.16

Telefon: (0911) 974-22 58

Fax: (0911) 974-22 44

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Frau Leimer
Funktion: Großraum- und Schwerverkehr, Ausnahmegenehmigungen, Parkausweise

Etage: Erdgeschoss, Zimmer 0.14

Telefon: (0911) 974-22 53

Fax: (0911) 974-22 44

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Übergeordnete Dienststelle
Straßenverkehrsamt
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Infoblatt:
Behinderten-Parkplätze in Fürth (pdf, 0,18 MB)
Sonder-Parkplätze in Fürth (pdf, 0,08 MB)
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