Trotz Coronakrise können Bürgerinnen und Bürger nach vorheriger Terminvereinbarung die Leistungen des Standesamts in Anspruch nehmen. Wir bitten aber dennoch, die Behördengänge auf das unbedingt notwenige Maß zu beschränken.
Hinweis: Ohne vorherige Terminvereinbarung ist ein Aufsuchen des Standesamts nicht möglich. Erscheinen trotzdem Bürgerinnen und Bürger ohne Termin im Standesamt, können diese zwar einen (späteren) Termin vereinbaren, ihr Anliegen wird aber an diesem Tag nicht behandelt. Bürgerinnen und Bürger, die grippeähnliche Symptome haben oder in Kontakt mit einem Corona-Infizierten standen, dürfen trotz Terminvereinbarung nicht ins Standesamt kommen.
Manche Leistungen des Standesamts sind auch per E-Mail, telefonisch oder online abrufbar, wie zum Beispiel die Anforderung von Personenstandsurkunden über das
Bürgerserviceportal der Stadt Fürth.
Zur Terminvereinbarung stehen folgende Kontaktdaten zur Verfügung:
Anmeldung Eheschließung:
Telefon (0911) 974 – 1581 | E-Mail
ehe@fuerth.de
Trauungen beim Standesamt Fürth in Zeiten von Corona
Aufgrund der Infektionszahlen können ab sofort bei einer standesamtlichen Trauung nur noch teilnehmen:
- Die beiden Eheschließenden
- Auf Wunsch ein oder zwei Trauzeugen
Daneben dürfen Angehörige der Eheschließenden nur dann teilnehmen, wenn diese im Hausstand oder den Hausständen der Eheschließenden wohnen. Insgesamt darf die Personenanzahl von höchstens fünf Personen nicht überschritten werden. Zu den genannten Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Der Standesbeamte und ggf. ein Dolmetscher zählen nicht dazu.
Angehörigen, die nicht im Hausstand oder den Hausständen der Eheschließenden wohnen, sowie Freunden und Bekannten ist die Teilnahme an der Trauung daher nicht mehr möglich, außer es werden aus diesem Personenkreis ein oder zwei Personen als Trauzeugen benannt. Ein Fotograf kann ebenfalls nicht mehr dabei sein.
Falls Trauzeugen gewünscht sind (maximal zwei Zeugen), sind deren Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift) sowie Ablichtung des Personalausweises (oder Passes) zwingend vorab dem Standesamt per E-Mail an ehe@fuerth.de zu senden. Bei der E-Mail bitte unbedingt den Namen des Brautpaares sowie den Trautermin mit angeben.
Angehörige des Hausstandes bzw. der Hausstände der Eheschließenden müssen die Haushaltszugehörigkeit durch Vorlage eines Ausweises oder einer Meldebescheinigung nachweisen.
Im Rathaus und Sitzungssaal wird auf die strikte Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Auflagen hingewiesen. Es ist daher zwingend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie der Mindestabstand von 1,5 Metern zu beachten.
Personen, die grippeähnliche Symptome haben oder in Kontakt mit einem Corona-Infizierten standen, dürfen nicht zur Trauung erscheinen.
Außerdem ist das Rathaus unmittelbar nach der Trauung wieder auf direktem Wege zu verlassen.
Ein Sektempfang etc. ist derzeit weder im Gebäude noch im Rathausinnenhof möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Standesamt Fürth