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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Lohnsteuerkarte (Austritt aus der Kirche)
Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Austrittserklärung ist das Standesamt Fürth, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben. Bei weiteren gemeldeten Wohnsitzen können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie den Austritt erklären möchten. Wenn Sie aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor. An mitzubringenden Urkunden sind lediglich Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde.
Infoblatt:
Informationen zum Kirchenaustritt (pdf, 0,04 MB)
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