Kurzbeschreibung:
Mündliche Kirchenaustrittserklärungen sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte buchen Sie Ihren Termin über die Online-Termin-Vergabe. Den Link finden Sie oben in den Kontaktdaten. Oder setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung unter (0911) 974-1591.
Für schriftliche Kirchenaustrittserklärungen beachten Sie bitte unsere Information zum Kirchenaustritt und das Muster zur schriftlichen Kirchenaustrittserklärung. Entsprechende Info-Blätter sind am Ende der Seite im Abschnitt 'Dokumente' aufgelistet.
Ebenso sind Antragstellungen und/oder Beratungen für nachstehende Leistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter (0911) 974-1591 möglich:
- Namensänderung
- Neusortierung von Vornamen
- Berichtigung von Personenstandsregistern (z.B. Geburtsregister)
- Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen (Heirat, Geburt oder Sterbefall im Ausland)
Bürgerinnen und Bürger, die grippeähnliche Symptome haben oder in Kontakt mit einem Corona-Infizierten standen, dürfen trotz Terminvereinbarung nicht ins Standesamt kommen.
Hinweis: Ohne vorherige Terminvereinbarung ist ein Aufsuchen des Standesamts nicht möglich. Erscheinen trotzdem Bürgerinnen und Bürger ohne Termin im Standesamt, können diese zwar einen (späteren) Termin vereinbaren, ihr Anliegen wird aber an diesem Tag nicht behandelt.
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