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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Familiennamensänderung von Vertriebenen oder Spätaussiedlern
Vertriebene und Spätaussiedler, sowie deren Abkömmlinge und Ehegatten können beim Standesamt ihres Wohnsitzes Vor- und Familiennamen in eine deutschsprachige Form ändern, sowie den Vatersnamen ablegen (§ 94 Bundesvertriebenengesetz). Falls eine Eheschließung noch im Aussiedlungsgebiet stattgefunden hat, besteht außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den gemeinsamen Familiennamen für sich und die gemeinsamen Kinder nach deutschem Recht neu zu wählen.
Kosten: Eine Namensänderung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz durch das Standesamt ist gebührenfrei. Bei Verlust der gebührenfreien Erstbescheinigung über die Namensänderung wird für jede weitere Ausfertigung eine Gebühr in Höhe von je 12 EUR erhoben.
Weitere Informationen entnehmen Sie hierzu bitte aus dem untenstehenden Merkblatt.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Namenrechtliche Erklärung, Berichtigung und Nachbeurkundung von Geburt, Eheschließung, Sterbefall im Ausland (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1591
Fax: (0911) 974-1594
E-Mail senden
Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
Zweiter Stock, Zimmer 217
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Frau Wanner
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 217

Telefon: (0911) 974-1591

Fax: (0911) 974-1594

E-Mail senden


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Kurzbeschreibung:
Es sind Antragstellungen und/oder Beratungen für nachstehende Leistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter (0911) 974-1591 möglich:
  • Namensänderung 
    1. Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
    2. Hinzufügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
    3. Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
    4. Angleichungserklärung (z.B. für Spätaussiedler oder eingebürgerte Personen)
    5. Neusortierung von Vornamen
    6. Erklärung nach § 45 b PStG
  • Berichtigung von fehlerhaften Personenstandsregistern (z.B. Geburtsregister)
  • Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen (Eheschließung, Geburt oder Sterbefall war im Ausland)
 

 

 

Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
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Infoblatt:
Informationen zur Namensänderung (Spätaussiedler und Vertriebene) (pdf, 0,04 MB)
Informationen zur Neusortierung der Vornamen (pdf, 0,03 MB)
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