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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Namensänderungsbescheinigung für Vertriebene oder Spätaussiedler
Vertriebene und Spätaussiedler, sowie deren Abkömmlinge und Ehegatten können beim Standesamt ihres Wohnsitzes Vor- und Familiennamen in eine deutschsprachige Form ändern, sowie den Vatersnamen ablegen (§ 94 Bundesvertriebenengesetz). Falls eine Eheschließung noch im Aussiedlungsgebiet stattgefunden hat, besteht außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den gemeinsamen Familiennamen für sich und die gemeinsamen Kinder nach deutschem Recht neu zu wählen.
Kosten: Eine Namensänderung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz durch das Standesamt ist gebührenfrei. Bei Verlust der gebührenfreien Erstbescheinigung über die Namensänderung wird für jede weitere Ausfertigung eine Gebühr in Höhe von je 12 EUR erhoben.
Weitere Informationen entnehmen Sie hierzu bitte aus dem untenstehenden Merkblatt.
Infoblatt:
Informationen zur Namensänderung (Spätaussiedler und Vertriebene) (pdf, 0,04 MB)
Informationen zur Neusortierung der Vornamen (pdf, 0,03 MB)
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