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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Wiederannahme früherer Name
Nach Auflösung einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, das heißt, wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, Ihre Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst oder durch ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben. Zuständig für die wirksame Entgegennahme Ihrer Namenserklärung ist das Standesamt, bei dem das Eheregister geführt wird. Sie können die Erklärung jedoch auch bei Ihrem Standesamt am Wohnsitz abgeben.
Infoblatt:
Informationen zur Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe (pdf, 0,03 MB)
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