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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Anmeldungen (Zuzug)
Für Neubürger, die zuziehen, besteht die Pflicht (Rechtsgrundlage sind die Artikel 13 und 17 des Bayerischen Gesetzes über das Meldewesen), sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung in Fürth beim Bürgeramt der Stadt Fürth anzumelden. Die Anmeldung ist, durch Vorsprache eines Meldepflichtigen im Bürgeramt unter Vorlage aller Personalausweise und Pässe der zuziehenden Personen vorzunehmen. Bei Familien, mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen kann ein gemeinsamer Meldeschein verwendet werden. Hierbei ist es ausreichend, wenn ein Meldepflichtiger dies übernimmt (Vorlage sämtlicher Pässe und Personalausweise erforderlich!).

Durch persönliches Erscheinen ersparen Sie sich auch das Ausfüllen des Meldescheins, da Ihre Daten durch den Sachbearbeiter direkt in das Verfahren eingegeben werden. Für Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb von Fürth umziehen, gilt grundsätzlich das Gleiche wie bei einem Zuzug nach Fürth. Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich wenn Sie ins Ausland verziehen, oder wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine davon aufgeben.

Das Abmeldeformular muss ebenfalls innerhalb von zwei Wochen dem Bürgeramt (Süd oder Nord) der Stadt Fürth vorgelegt werden. Auch hier ist bei Familien, mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen, ein Meldeschein zu verwenden der nur von einem Meldepflichtigen unterschrieben werden muss. Ein Versäumnis der oben genannten Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird durch das Bürgeramt, bzw. Rechtsamt der Stadt Fürth geahndet.

Abmeldungen können auch ohne Behördengang erfolgen. Ganz unten auf dieser Seite steht ein Formular zur Verfügung, das vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Bürgeramt gesendet werden kann. Das ist postalisch an die Adresse Bürgeramt Süd, Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth, oder – wenn alle notwendigen Dokumente eingescannt wurden – per Mail an [email protected] möglich. Neben dem Formular zur Abmeldung müssen die Sendungen Kopien der Personalausweise bzw. Reisepässe beinhalten.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Bürgeramt Nord

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-2394
Fax: (0911) 974-2398
E-Mail senden
Ämtergebäude Nord
Stadelner Hauptstraße 96
90765 Fürth
Erster Stock
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags 14 bis 18 Uhr.
WICHTIGER HINWEIS: Das Bürgeramt Nord kann derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, Termine auch zur kurzfristigen Buchung von Dienstleistungen in der Online-Terminvergabe zur Verfügung.
Aus diesem Grund sind die Aufrufanlagen derzeit abgestellt und es werden keine Wartemarken ausgegeben. Das Bürgeramt bittet um Verständnis.
Barrierefreier Zugang? nein


Ansprechpartner:
Herr Schwemmer
Etage: 1. Stock

Telefon: (0911) 974-2394

Fax: (0911) 974-2398

E-Mail senden


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Kurzbeschreibung:

Das Bürgeramt Nord in Stadeln bietet ein umfangreiches Serviceangebot, das sich nicht nur an die Bevölkerung im Fürther Norden richtet. Alle Fürtherinnen und Fürthern können dort Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Ziel ist, durch diese dezentrale Stelle einen besseren Service und mehr Kundennähe zu realisieren. Das Bürgeramt Nord hilft bei folgenden Angelegenheiten gerne weiter:

An-, Ab-, Ummeldungen; Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderausweisen sowie vorläufigen Ausweisen; Meldebescheinigungen; Führungszeugnisse; Beglaubigungen; Biotüten; gelbe Säcke; allgemeine Bürgerberatung.

Bitte beachten: Im Bürgeramt Nord gibt es keinen Passbild-Automaten.

Die Verwaltung der städtischen Friedhöfe Stadeln und Vach wird von der Friedhofsverwaltung Fürth erledigt.

Übergeordnete Dienststelle
Bürgeramt Süd (früher Einwohnermeldeamt)
Zurück Kontakt exportieren drucken
Bürgeramt Süd (früher Einwohnermeldeamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-23 23
Fax: (0911) 974-23 66
E-Mail senden
Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
1. Stock, Zimmer 1.21
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Ansprechzeiten:
Montag: 8 bis 18 Uhr,
Dienstag: 8 bis 12 Uhr,
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr,
Donnerstag: 7.30 bis 16 Uhr,
Freitag: 7.30 bis 12 Uhr.

WICHTIGER HINWEIS: Das Bürgeramt Süd kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung von Dienstleistungen in der Online-Terminvergabe zur Verfügung.
Aus diesem Grund sind die Aufrufanlagen derzeit abgestellt und es werden keine Wartemarken ausgegeben. Das Bürgeramt bittet um Verständnis.
Barrierefreier Zugang? ja
Amtsleitung:
Frau Künkel
Etage: 1. Stock, Zimmer 1.26

Telefon: (0911) 974-23 31

Fax: (0911) 974-23 33

E-Mail senden


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Stellvertr. Amtsleitung:
Herr Brückner
Etage: 1. Stock, Zimmer 1.21

Telefon: (0911) 974-23 31

Fax: (0911) 974-2366

E-Mail senden


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Vorzimmer:
NN
Etage: 1. Stock, Zimmer 1.25

Telefon: (0911) 974-23 31

Fax: (0911) 974-23 33

E-Mail senden


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Kurzbeschreibung:

An-, Ab-, Ummeldungen; Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie vorläufigen Ausweisen und Reisepässen; Meldebescheinigungen; Führungszeugnisse; Gewerbezentralregisterauszüge; Beglaubigungen.

 

Übergeordnete Dienststelle
Referat III - Umwelt, Klimaschutz, Recht und Ordnung
Nachgeordnete Dienststellen und Ämter
Ausländerbehörde, Bürgeramt Süd
Bürgeramt Mitte
Bürgeramt Nord
Fundamt im Bürgeramt
Staatsangehörigkeits-Angelegenheiten im Bürgeramt
Wahlamt im Bürgeramt Süd
Zurück Kontakt exportieren drucken
Dienstleistungen und Infos:
Meldewesen: An- und Abmelden des Wohnsitzes
Formulare:
Anmelden in Fürth (pdf, 1,09 MB)
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