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Kontakt: |
Gebäude: |
Telefon: (0911) 974-3301 Fax: (0911) 974-3302 E-Mail senden
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Technisches Rathaus Hirschenstraße 2 90762 Fürth Ebenen 1.2., 2.2., 3.1.
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Link zum ÖPNV |
Link zum Stadtplan |
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Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr, Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 15.30 Uhr und nach Vereinbarung. |
Barrierefreier Zugang? ja |
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Amtsleitung:
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Vorzimmer:
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Kurzbeschreibung:
Das Stadtplanungsamt erarbeitet in seinen verschiedenen Aufgabenbereichen wichtige Grundlagen für die Vorbereitung, Regelung und Förderung der baulichen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Stadt Fürth. Sowohl bei sich abzeichnenden Problemen als auch im Sinne einer vorausschauenden, nachhaltigen Daseinsvorsorge für die Bevölkerung hat das Stadtplanungsamt Pläne und Handlungsvorschläge für die Gesamtstadt oder Teilbereiche zu entwickeln Mit der Orientierung am Leitbild der „Stadt für den Menschen“ gilt es, vorhandene Qualitäten zu sichern, auszubauen und neue zu schaffen.
Das Stadtplanungsamt wirkt an der Stadtentwicklungsplanung mit, es übt die Planungshoheit der Gemeinde gemäß Baugesetzbuch aus und beurteilt alle Bauvorhaben aus planungsrechtlicher Sicht. Zudem ist es zuständig für die Verkehrsplanung, Stadtsanierung und Vermessung.
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Übergeordnete Dienststelle |
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Nachgeordnete Dienststellen und Ämter |
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Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung
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Kontakt: |
Gebäude: |
Telefon: (0911) 974-3375 Fax: (0911) 974-3302 E-Mail senden
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Technisches Rathaus Hirschenstraße 2 90762 Fürth Ebene 2.2.
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Link zum ÖPNV |
Link zum Stadtplan |
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Öffnungszeiten: Telefonische planungsrechtliche Beratung von Bauherren und Entwurfsverfassern: Montag von 14 bis 16 Uhr Dienstag und Mittwoch von 10 bis 12 Uhr Donnerstag von 14 bis 16 Uhr Für die persönliche Beratung bitten wir Sie vorher einen Termin zu vereinbaren. |
Barrierefreier Zugang? ja |
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Ansprechpartner:
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Kurzbeschreibung:
Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung
Die Abteilung ist zuständig für die Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschafts-plan. Der FNP ist im zweistufigen System der Bauleitplanung der Entwicklungsrahmen für die Bebauungspläne.
Er stellt gemäß § 5 BauGB für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung (zum Beispiel Bau-, Verkehrs- und Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald, Gemeinbedarfsflächen, Flächen für die Ver- und Entsorgung) dar. Daneben werden im FNP landschaftsplanerische Zielsetzungen (unter anderem Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) aufgezeigt. Im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung ist die Abteilung für das sogenannte Ökokonto der Stadt Fürth zuständig. Ihr obliegt auch die Prüfung von Bauvorhaben im Außenbereich, die Beurteilung von Bauleitplänen der Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGB sowie die Verfahrensführung zur Aufstellung der Land-schaftsschutzverordnung nach dem Bayer. Naturschutzgesetz
Die Abteilung ist darüber hinaus zuständig für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen einschließlich Grünordnungsplanung, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit Durchführungsvertrag und anderer Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Ein Bebauungsplan regelt durch Festsetzungen die städtebauliche Ordnung. Die Festsetzungsmöglichkeiten sind im BauGB verankert und regeln unter anderem die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, Gestaltungsmerkmale sowie die Stellung der baulichen Anlagen.
Daneben werden durch die Abteilung städtebauliche Konzepte erarbeitet und die planungsrechtliche Prüfung von Bauanträgen durchgeführt. Darüber hinaus gehören die Lösung von Problemen der Stadtgestaltung und städtebauliche Wettbewerbe zum Aufgabenfeld der Bauleitplanung.
Die Abteilung bietet des Weiteren ein umfangreiches Angebot im Bereich der Beratung von Bauherren, Planern und Architekten zur planungsrechtlichen Zulässigkeit und zur städtebaulichen Optimierung von Bauvorhaben.
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Übergeordnete Dienststelle |
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Kontakt: |
Gebäude: |
Telefon: (0911) 974-3162 und -3164 (Call-Center) (0911) 974-3163 (Geschäftszimmer) Fax: (0911) 974-3150 E-Mail senden
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Technisches Rathaus Hirschenstraße 2 90762 Fürth Ebene 1.1 und 3.1
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Link zum ÖPNV |
Link zum Stadtplan |
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Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit:Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhrunter den oben genannten Rufnummern. Öffnungszeiten: Planannahme: Montag geschlossen, Dienstag und Mittwoch 8.30 Uhr bis 12 Uhr, Donnerstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr. Planprüfung: Montag und Donnerstag geschlossen, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung. Untere Denkmalschutzbehörde: Nach telefonischer Vereinbarung unter den Rufnummern (0911) 974-3152 sowie -3151. |
Barrierefreier Zugang? ja |
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Amtsleitung:
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Stellvertr. Amtsleitung:
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Ansprechpartner:
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Kurzbeschreibung:
Die Bauaufsicht
- entscheidet über die Anträge zu baulichen Anlagen,
- überwacht die Bauausführung,
- ist Adressat für Abbruchanzeigen,
- trifft im öffentlichen Interesse Anordnungen zur Abwehr von Gefahren, zum Schutz der Allgemeinheit und zur Gewährleistung der gesetzlichen Anforderungen,
- erteilt Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz,
- überwacht die Einhaltung des Denkmalschutzes.
Der barrierefreie Zugang befindet sich an der Gebäuderückseite (erreichbar über die Hofeinfahrt).
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Übergeordnete Dienststelle |
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Nachgeordnete Dienststellen und Ämter |
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Impressum Allg. Datenschutzinfo Datenschutz i. d. Fachbereichen
2023© Stadt Fürth
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