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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Meldebescheinigungen im Bürgeramt, Amtsstelle Nord
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Falls Sie eine Meldebescheinigung benötigen, erhalten Sie diese im Bürgeramt Süd und im Bürgeramt, Amtsstelle Nord. Für Neubürger und Zuziehende besteht die Pflicht (Rechtsgrundlage ist der Art. 13, 16 Bayer. Gesetz über das Meldewesen), sich innerhalb einer Woche nach Bezug einer Wohnung in Fürth beim Bürgeramt der Stadt Fürth anzumelden. Erfolgt der Zuzug aus einer Gemeinde in Deutschland, so ist dort keine Abmeldung durchzuführen. Familien sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt. Wenn man sich nicht innerhalb einer Woche anmeldet, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld, oder einer Geldbuße geahndet werden kann. Nur wenn Sie ins Ausland fortziehen oder wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine davon aufgeben, müssen Sie sich abmelden. Den Abmeldeschein müssen Sie unterschrieben innerhalb einer Woche im Bürgeramt, bzw. im Bürgeramt Amtsstelle Nord (Stadeln) abgeben. Dies können Sie persönlich oder auf dem Postweg erledigen. Ehegatten, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt. Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 2 Melderechtsrahmengesetz und Art. 13, 16 Bayer. Gesetz über das Meldewesen.

Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Bürgeramt Nord

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-2394
Fax: (0911) 974-2398
E-Mail senden
Ämtergebäude Nord
Stadelner Hauptstraße 96
90765 Fürth
Erster Stock
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags 14 bis 18 Uhr.
WICHTIGER HINWEIS: Das Bürgeramt Nord kann derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, Termine auch zur kurzfristigen Buchung von Dienstleistungen in der Online-Terminvergabe zur Verfügung.
Aus diesem Grund sind die Aufrufanlagen derzeit abgestellt und es werden keine Wartemarken ausgegeben. Das Bürgeramt bittet um Verständnis.
Barrierefreier Zugang? nein


Ansprechpartner:
Herr Schwemmer
Etage: 1. Stock

Telefon: (0911) 974-2394

Fax: (0911) 974-2398

E-Mail senden


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Kurzbeschreibung:

Das Bürgeramt Nord in Stadeln bietet ein umfangreiches Serviceangebot, das sich nicht nur an die Bevölkerung im Fürther Norden richtet. Alle Fürtherinnen und Fürthern können dort Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Ziel ist, durch diese dezentrale Stelle einen besseren Service und mehr Kundennähe zu realisieren. Das Bürgeramt Nord hilft bei folgenden Angelegenheiten gerne weiter:

An-, Ab-, Ummeldungen; Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderausweisen sowie vorläufigen Ausweisen; Meldebescheinigungen; Führungszeugnisse; Beglaubigungen; Biotüten; gelbe Säcke; allgemeine Bürgerberatung.

Bitte beachten: Im Bürgeramt Nord gibt es keinen Passbild-Automaten.

Die Verwaltung der städtischen Friedhöfe Stadeln und Vach wird von der Friedhofsverwaltung Fürth erledigt.

Übergeordnete Dienststelle
Bürgeramt Süd
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