Panoramabild der Stadt Fürth, Link zur Startseite
Fürther Rathaus Wirtschaft Stadtentwicklung Leben in Fürth Tourismus eDienste

Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

A : B : C : D : E : F : G : H : I : J : K : L : M
N : O : P : Q : R : S : T : U : V : W : X : Y : Z

 

STICHWORTSUCHE
Unterschriftsbeglaubigung in der Bürgerinformation
Die Bürgerinformation steht allen Bürgern mit Rat und Tat zur Seite. Sie gibt Auskünfte und knüpft den Kontakt zu anderen Dienststellen. Sie nimmt Wünsche, Anträge, Beschwerden entgegen und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter. Hier erhalten Sie auch Beglaubigungen.

Amtliche Beglaubigung von Abschriften/Kopien

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften darf die Bürgerinformation Abschriften/Kopien amtlich beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Abschriften/Kopien darf die Bürgerinformation nicht beglaubigen, wenn die Beglaubigung anderen Stellen vorbehalten ist (z.B. Registerauszüge). Darunter fällt zum Beispiel auch die Beglaubigung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden). Eine beglaubigte Abschrift der Personenstandsurkunde erhalten Sie vom Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat.
Bei der amtlichen Beglaubigung ist die Bürgerinformation gesetzlich verpflichtet, die Kopie/Abschrift mit dem Original zu vergleichen. Die Bürgerinformation kann die Beglaubigung wesentlich schneller fertigen, wenn sie die Kopie vom Original selbst herstellt. Für die Herstellung der Kopie berechnet die Bürgerinformation nur den wesentlich ermäßigten Auslagenersatz von 10 Cent pro Seite. Die Beglaubigungsgebühren werden gesondert nach dem Kostenverzeichnis berechnet.

Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
Die Bürgerinformation ist berechtigt, amtliche Beglaubigungen von Unterschriften vorzunehmen, wenn das Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Die Unterschrift darf nur beglaubigt werden, wenn diese in Gegenwart der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerinformation geleistet wird. Unterschreiben Sie das Dokument daher bitte erst in Gegenwart der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerinformation. Bitte bringen Sie auch Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerinformation zur Prüfung Ihrer Identität verpflichtet sind.

Unterschriften darf die Bürgerinformation nicht amtlich beglaubigen, wenn dieses uns aufgrund von Rechtsvorschriften verboten ist. So zum Beispiel Dokumente, bei denen die Beglaubigung oder Beurkundung durch einen Notar vorgeschrieben ist, bei Verträgen und privaten Rechtsgeschäften, Registeranmeldungen, bei Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz. Diese Verpflichtungserklärung ist bei der Ausländerbehörde im Bürgeramt, Zimmer 113 und 114, abzugeben.

Die Beglaubigung der Unterschrift ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Bürgerinformation

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1211
Fax: (0911) 974-1233
E-Mail senden
Rathaus
Königstraße 86
90762 Fürth
Erdgeschoss, Zimmer 004
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag 7.30 bis 12 und 13 bis 16.30 Uhr, Dienstag, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr, Mittwoch, 8 bis 12 Uhr, Donnerstag, 8 bis 12 Uhr, Freitag, 8 bis 12 Uhr.
Donnerstagnachmittag von 13 bis 15.30 Uhr telefonisch erreichbar
Barrierefreier Zugang? ja
Kurzbeschreibung:

Die Bürgerinformation (bis 2008 Bürgerberatung) gibt Auskünfte und knüpft für Sie Kontakt zu anderen Dienststellen der Stadtverwaltung. Hier werden Wünsche, Anregungen, Anträge und Beschwerden entgegengenommen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Bei Beschwerden und Problemlagen versteht sich die Bürgerinformation als neutrale Vermittlungsstelle. Bei Anliegen außerhalb der Zuständigkeit der Stadtverwaltung nennt Ihnen das Team der Bürgerinformation gerne die dafür zuständige Stelle, zu Fragen und Problemen des alltäglichen Lebens weitere Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote.

Fürther Bürger, die Arbeitslosengeld II beziehen, können in der Bürgerinformation bei Vorlage des gültigen ARGE-Bescheides und des Personalausweises den Fürth-Pass erhalten, der zu vielen Ermäßigungen berechtigt.

Hier erhalten Sie auch Informationsschriften und –broschüren.

Das weitere Dienstleistungsangebot:

-Beglaubigungen

-Verkauf von Gartenabfall- und Restmüllsäcken, Stadtkarten und vielem mehr

-Ausgabe von „Gelben Säcken“ (nur in Haushaltsmengen)

Übergeordnete Dienststelle
Bürgermeister- und Presseamt
Zurück Kontakt exportieren drucken
ImpressumAllg. DatenschutzinfoDatenschutz i. d. Fachbereichen
2024© Stadt Fürth
Sitemap Home Kontakt
Schnellsuche
erweiterte Suche
Schnelleinstieg
Online-Terminvergabe
Ämtersuche