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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Grabgebühren und Grabnutzungsrechte
Die Bestattungsabteilung im Standesamt informiert über Grabgebühren und Grabnutzungsrechte. Die Grabgebühren werden durch einen entsprechenden Bescheid erhoben, Bareinzahlungen sind nicht möglich. Die Friedhofsverwaltung berät vor Ort bei der Auswahl des gewünschten Grabes.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Friedhofsverwaltung (Friedhof Fürth)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 37 65 18 71
Fax: (0911) 37 65 18 74
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Städtischer Friedhof Fürth
Erlanger Straße 97
90765 Fürth
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 6.30 Uhr bis 15.45 Uhr und Freitag von 6.30 Uhr bis 14 Uhr.
Barrierefreier Zugang? nein


Ansprechpartner:
Frau Spanl
Telefon: (0911) 37 65 18 71

Fax: (0911) 37 65 18 74

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Leiterin Städtischer Friedhof Fürth:
Frau Mammen
Telefon: (0911) 37 65 18 70

Fax: (0911) 37 65 18 74


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Kurzbeschreibung:

Die Friedhofsverwaltung vergibt die Termine für Bestattungen und Trauerfeiern. Sie berät vor Ort bei der Auswahl des gewünschten Grabes.

Seit 2008 können Sie auf dem Friedhof an der Erlanger Straße erstmals eine Baumbestattung im neuen "Friedpark" oder eine Bestattung im Urnenbiotop "Oase der Ruhe" wählen. Als weitere Grabart ohne Grabpflege bieten wir das sogenannte Rasengrabfeld an.

Für die Beisetzung von Frühgeburten und Föten steht eine spezielle "Grabstätte für still geborenes Leben" zur Verfügung.

Wichtig: Die Stadt Fürth hat keinen eigenen städtischen Bestattungsdienst. Bei einem aktuellen Trauerfall wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.

Der Friedhof in Fürth, Erlanger Straße sowie die Friedhöfe in Stadeln und Vach haben folgende Öffnungszeiten:
Sommerzeit: täglich von 6 bis 21 Uhr
Winterzeit: täglich von 8 bis 19 Uhr
(es gilt die offizielle Zeitumstellung)

Informationen für Bestatter
Bestatter werden gebeten, die Vorfahrpflicht vor der Überführung zu beachten (Details unter Dokumente "Vorfahrpflicht")

Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
Zurück Kontakt exportieren drucken
Bestattungs- und Grabangelegenheiten (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1588 und -1589
Fax: (0911) 974-1595
E-Mail senden
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Flößaustraße 22 a
90763 Fürth
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Herr Meyer
Etage: Dritter Stock, Zimmer 305

Telefon: (0911) 974-1588

Fax: (0911) 974-1595

E-Mail senden


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Frau Pommer
Etage: Dritter Stock, Zimmer 308

Telefon: (0911) 974-1589

Fax: (0911) 974-1595

E-Mail senden


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Herr Sorwat
Etage: Dritter Stock, Zimmer 308

Telefon: (0911) 974-1596

Fax: (0911) 974-1595

E-Mail senden


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Sachgebietsleitung:
Herr Föttinger
Etage: Dritter Stock, Zimmer 309

Telefon: (0911) 974-1583

Fax: (0911) 974-1595

E-Mail senden


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Kurzbeschreibung:

Die Bestattungsabteilung im Standesamt Fürth berät Sie in allen Fragen über Bestattungsarten und deren Kosten. Bei einem aktuellen Trauerfall erhalten Sie Auskunft über die Bestellung von Friedhofsleistungen sowie über Bestattungs- und Grabgebühren.
Die Bestattungsabteilung ist außerdem Ihr Ansprechpartner bei Erwerb, Verlängerung oder Verzicht bzw. Umschreibung von Grabnutzungsrechten. Anträge auf Umbettungen sind ebenfalls hier zu stellen. Bei persönlicher Vorsprache in Grabangelegenheiten ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich!

Wir empfehlen Ihnen, bereits zu Lebzeiten mit Hilfe eines Vorsorgevertrages Bestimmungen über Bestattung und Grabstätte zu treffen. Der Vorsorgevertrag ist bei einem Bestattungsunternehmen abzuschließen, da die Stadt Fürth keinen eigenen städtischen Bestattungsdienst hat.

Informationen für Bestatter

Bestatter werden gebeten, die Vorfahrpflicht vor der Überführung zu beachten (Details unter Dokumente "Vorfahrpflicht")
Informationen zur Sterbefallbeurkundung siehe auch im Rathauswegweiser unter "Sterbefallbeurkundung (Standesamt)"

Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
Zurück Kontakt exportieren drucken
Broschüren:
Grabnutzungsrechte (pdf, 0,2 MB)
Ortsrecht:
Bestattungs- und Friedhofssatzung [32-2] (pdf, 0,66 MB)
Bestattungen - Gebührensatzung [32-3] (pdf, 0,73 MB)
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