Böden sind die mittelbare Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Nur wenn seine Leistungsfähigkeit nicht überfordert wird, kann er seine Funktion als ökologische und ökonomische Lebensgrundlage auch in Zukunft erhalten. Die ehemalige Nutzung und die sorglose Verwendung umweltrelevanter Stoffe führen oft zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen, die erkundet und anschließend gesichert oder beseitigt werden müssen. Die untere Bodenschutzbehörde vollzieht die bodenschutzrechtlichen Vorschriften.
Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- Altlasten- und Verdachtsflächenkataster
- vorsorgender Bodenschutz
- Gefahrenermittlung
- Sanierung