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STICHWORTSUCHE
Antrag auf Familienbuch
Das Familienbuch (nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch als persönliche Urkundensammlung) war ein Personenstandsbuch, das bis 31. Dezember 2008 bei der Eheschließung angelegt wurde und primär die Eheschließung und die Namensführung in der Ehe bewies. Wurde eine Ehe außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geschlossen und ein Ehegatte oder der Antragsteller, der im Familienbuch einzutragen war, war Deutscher, konnte bis 31. Dezember 2008 beim Standesamt des Wohnortes die Anlegung eines Familienbuches beantragt werden. Das Familienbuch wurde seit dem 1. Januar 2009 ersetzt durch das Eheregister. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Stichwort "Antrag auf Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland" und im unten stehenden Infoblatt "Informationen zur Eheschließung im Ausland".
Infoblatt:
Informationen zur Eheschließung im Ausland (pdf, 0,06 MB)
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