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Online-Formulare

Gewerbe - Wiedergestattung

Sofern Ihnen die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit nach § 35 Abs. 1 GewO untersagt wurde, besteht nach Ablauf von einem Jahr die Möglichkeit einen Antrag auf Wiedergestattung zu stellen (Paragraph 35 Absatz 6 GewO). 

Im Rahmen des Verwaltungsverfahren wird von hier geprüft, ob die gewerbliche Zuverlässigkeit wieder gegeben ist. Es wird empfohlen vor Antragstellung die Sachverhalte, die zu der entsprechenden Gewerbeuntersagung geführt haben, zu bereinigen.

Den Link zum Online-Formular finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.

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