Betreibende eines Pfandleihbetriebs gewähren Gelddarlehen und erhalten als Sicherheit eine bewegliche Sache oder Wertpapiere als Pfandrecht. Für die Gewährung des Darlehens werden durch die Betreibenden Kosten und Zinsen in Rechnung gestellt.
Um als Betreibende eines Pfandleihbetriebs im Stadtgebiet Fürth tätig sein zu dürfen bedarf es einer Erlaubnis. Um eine Erlaubnis erteilen zu können, müssen Betreibende eines Pfandleihbetriebs geordnete finanzielle Verhältnisse und Zuverlässigkeit nachweisen.
|