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Hinweise zum Datenschutz in den Fachdienststellen

Bauaufsicht

Hinweise zum Datenschutz
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 12 und 13 der EU Datengrundschutzverordnung (DSGVO) durch die Bauaufsicht der Stadt Fürth

 

Verantwortlich für die Datenerhebung

STADT FÜRTH, Bauaufsicht
Hirschenstraße 2
90762 Fürth
Ebene 1.1
Tel. 0911/9 74-31 63
E-Mail: [email protected]


Datenschutz

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
STADT FÜRTH
Datenschutzbeauftragter
Königstr. 86
90762 Fürth
Tel. 0911/974-0
E-Mail: [email protected]


Diese Information bezieht sich auf die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit den Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) einschließlich deren Nebengesetzen, dem Bayerischen Abgrabungsgesetz (BayAbgrG), dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hinsichtlich der Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG).

Voraussetzung des sachlichen Anwendungsbereichs der Datenschutzgrundverordnung ist das Vorliegen von personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Nicht darunter fallen insbesondere Angaben zu Grundstücksgröße, Form und Kubatur der jeweiligen Gebäude. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der oben genannten Behörden erhoben.


Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO, Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit den hier anzuwendenden Fachgesetzen (BayBO, BayAbgrG, WEG, DSchG).

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Aufgabenerfüllung an die jeweils zuständigen Stellen weitergegeben. Dazu gehören je nach Aufgabe insbesondere die Träger öffentlicher Belange, Finanzbehörden, Prüfingenieure und Prüfsachverständige für Brandschutz und Standsicherheit, Prüfämter für Standsicherheit, die zuständigen Regierungen und das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, das Baureferat der Stadt Fürth sowie das
Geoinformationssystem der Stadt Fürth.

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Aufgabenerfüllung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und zur Erfüllung von Dokumentationspflichten notwendig ist. Dabei sind die Grundsätze der ordnungsgenäßen Aktenführung und der Vollständigkeit der Akten zu berücksichtigen. 

Bauantrags- und Baugenehmigungsdaten (einschließlich Genehmigungsfreistellungsdaten) sind grundstücksbezogen und werden nicht gelöscht, da sie Bestandsschutz vermitteln.

Bauaufsichtliche Daten werden zur Beweissicherung dauerhaft aufbewahrt.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Fürth, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben (vgl. Art. 64 Absatz 2 Satz 1 BayBO in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BauVorlV).

 

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