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30.8.2022 - Stadtnachricht

Wiederinbetriebnahme älterer Holzfeuerungsanlagen

Um dem drohenden Gasversorgungsengpass entgegenzuwirken, hat die Stadt Fürth eine Allgemeinverfügung erlassen, die es erlaubt, dass ältere Holzfeuerungsanlagen unter gewissen Voraussetzungen wieder in Betrieb genommen werden können. Die Vorrausetzungen können im Detail der Allgemeinverfügung "Ausnahmegenehmigung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen nach der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV)" entnommen werden, die im rechten Bereich unter "Downloads" einsehbar ist.

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fürth, die in der Vergangenheit eine nach 1. BImSchV nicht mehr zulässige Holzfeuerungsanlage besitzen und zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger eine Erklärung übergeben haben, dass ihre Holzfeuerungsanlage nur für den Notbetrieb weiter bereitgehalten wird, haben die Möglichkeit, diese zeitlich befristet wieder in Betrieb zu nehmen.

Entsprechende Holzfeuerungsanlagen können bis einschließlich 31. Mai 2023 wieder in Betrieb genommen werden. Die Betreiber müssen dazu vor der geplanten Wiederinbetriebnahme dies dem Amt für Umwelt Ordnung und Verbraucherschutz schriftlich oder elektronisch mitteilen. Außerdem muss eine Kopie der oben genannten Erklärung an den Bezirksschornsteinfeger vorgelegt werden, sowie eine Bestätigung, dass hierdurch der Betrieb einer Gasheizung zumindest teilweise ersetzt wird.
Hierfür wird auf das Anzeigeformular hingewiesen, mit dem die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fürth die erforderlichen Informationen an die Stadt Fürth – Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz – übermitteln können. Das Formular ist im rechten Bereich unter "Downloads" hinterlegt.

Die Formulare/Erklärungen für den Notbetrieb sind beispielhaft als Anlage der Allgemeinverfügung beigefügt und stehen ebenfalls im rechten Bereich als Download bereit. 

Bei Fragen steht das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz zur Verfügung.

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