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Grundstücksanschluss

Jeder Eigentümer eines bebauten Grundstücks hat die Pflicht, sein Anwesen an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen. Der Anschluss bedarf einer Genehmigung. Diese ist sowohl bei der erstmaligen Bebauung eines Grundstücks erforderlich oder wenn bei einem bestehenden Gebäude die Entwässerung geändert wird.

Jeder Eigentümer eines bebauten Grundstücks hat die Pflicht, sein Anwesen an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen.

Für die Realisierung eines Bauvorhabens ist neben der Genehmigung somit auch die Entwässerungserlaubnis zwingend notwendig. Da ohne diese nicht gebaut werden darf, sollte eine entwässerungstechnische Erschließung frühzeitig mit dem jeweiligen Architekten abgeklärt werden.

Zur Grundstücksentwässerung gehören insbesondere:

  • Grundleitungen, die meist unzugänglich unter der Bodenplatte verlegt sind
  • Anschlussleitungen, die vom Revisionsschacht bis zum öffentlichen Kanal führen
  • Entwässerungseinrichtungen wie zum Beispiel WC, Dusche, Spülbecken
  • Regenfallrohre
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