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Rückstau

Ein Rückstau im Kanalnetz kann durch eine Überlastungssituation entstehen oder durch einen verstopften Kanal hervorgerufen werden. Die Situation eines Rückstaus kann somit auch bei planmäßigem Betrieb der öffentlichen Entwässerungsanlagen eintreten, da die Kanalnetze nicht darauf ausgelegt werden können, jeden Starkregen sofort abzuleiten. Bei dem Ereignis des Rückstaus steigt der Abwasserspiegel bis zur Rückstauebene an. Dies ist regelmäßig die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle am städtischen Kanal (§ 3 Entwässerungssatzung der Stadt Fürth - EWS).

Bei Umbau- oder Neubaumaßnahmen sollten Fachplaner hinzugezogen werden, um Gefahren durch Rückstau zu vermeiden. Wichtig ist außerdem, vorhandene Rückstausicherungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen.

Bei Umbau- oder Neubaumaßnahmen sollten Fachplaner hinzugezogen werden, um Gefahren durch Rückstau zu vermeiden. Wichtig ist außerdem, vorhandene Rückstausicherungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen. Foto: StEF


Nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren stellt sich in einem Rohrsystem der Wasserspiegel gleichmäßig ein. Das heißt, dass nicht nur im öffentlichen Kanal der Pegel ansteigt, sondern auch in den Rohrleitungen des privaten Entwässerungssystems. Befinden sich ungesicherte Öffnungen zum Beispiel Bodenabläufe, Toiletten, Waschbecken, Duschen unterhalb der Rückstauebene, besteht die Gefahr, dass Abwasser in tiefer liegende Räume eindringt.

Die Rückstauebene ist also maßgeblich für die Sicherung der Entwässerungsanlagen. Grundstückseigentümer bzw. Anschlussnehmer müssen sich selbst gegen die Gefahr durch Rückstau schützen (§ 9 Abs. 6 EWS), da sie für Schäden, die hierdurch entstehen, selbst aufkommen müssen (§ 18 Abs. 2 EWS). Dies erfolgt durch den vorschriftsmäßigen Einbau entsprechender technischer Vorrichtungen. Den besten Schutz bietet jedoch der Verzicht von Entwässerungsgegenständen unterhalb der Rückstauebene. Ist die Installation von Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene nicht vermeidbar oder will man bewusst nicht darauf verzichten, hat die Sicherung grundsätzlich über eine Hebeanlage zu erfolgen. Nur bei untergeordneten Entwässerungseinrichtungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Rückstauverschluss zulässig sein. Regelungen hierzu liefert vor allem die DIN 1986-100.

Bei Umbau- oder Neubaumaßnahmen sollten Fachplaner hinzugezogen werden, um Gefahren durch Rückstau zu vermeiden. Wichtig ist außerdem, vorhandene Rückstausicherungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen.

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