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24.10.2017 - Bauprojekte

Hauptverhandlung zum S-Bahn-Verschwenk

Am Mittwoch, 25. Oktober, beginnt um 10 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) die Hauptverhandlung um die Frage „S-Bahn-Verschwenk ja oder nein“. Drei Verhandlungstage sind dafür anberaumt.

Diese Grafik zeigt den von der Deutschen Bahn geplanten und von der Stadt Fürth abgelehnten Verschwenk der neuen S-Bahn-Linie ins Knoblauchsland. Grafik: Baureferat der Stadt Fürth

Diese Grafik zeigt den von der Deutschen Bahn geplanten und von der Stadt Fürth abgelehnten Verschwenk der neuen S-Bahn-Linie ins Knoblauchsland. Grafik: Baureferat der Stadt Fürth

Dem Fürther Aktionsbündnis aus Stadt Fürth, ortsansässigen Landwirten und dem Bund Naturschutz, die gegen den Verschwenk kämpfen, steht der Konzern Deutsche Bahn (DB) gegenüber, der an der Verschwenktrasse durch das Knoblauchsland festhält.  

Der Widerstand auf Fürther Seite wurde bereits unter Oberbürgermeister Uwe Lichtenberg (SPD) im Jahr 1993 artikuliert, von OB Wilhelm Wenning (CSU) und dem jetzigen OB Thomas Jung (SPD) – nunmehr über drei Jahrzehnte – fortgesetzt. Zahlreiche Beschlüsse, Gutachten und Verhandlungen zwischen Stadt und DB folgten. Letztere hatte im Übrigen am vergangenen Freitag noch versucht, den seit Monaten festgesetzten Verhandlungstermin vor dem BVerwG zu verschieben, ist mit diesem weiteren Verzögerungsversuch jedoch kläglich gescheitert.


Sachverhalt des Konflikts:

Das Verkehrsprojekt Deutscher Einheit Nr. 8.1 hat für die Stadt Fürth eine erhebliche Bedeutung. Dies betrifft die Bereiche Stadt- und Landschaftsbild, Verkehrsflächenverbrauch, Lärm und Wasser. Von Anfang an hat sich die Stadt Fürth für eine S-Bahn eingesetzt. Diese sollte als zusätzliches S-Bahn-Gleis, wie überall sonst, parallel zu den vorhandenen Gleisen der Bestandstrasse gebaut werden.

Die in den 1990er Jahren diskutierten Pläne für ein interkommunales Gewerbegebiet der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen sahen vor, dieses Gebiet im Knoblauchsland mit einem S-Bahn-Anschluss anzubinden, was die Stadt Fürth von Anfang an abgelehnt hatte.

Nach dem gemeinsamen Verzicht auf diesen Gewerbepark wurde der S-Bahn-Verschwenk endgültig entbehrlich. Trotzdem hat die DB bis heute kompromisslos an ihren Planungen festgehalten. Daran konnte auch ein einstimmiges Votum des Petitionsausschusses des Deutschen Bundes-tages, dessen Mitglieder sich den Argumenten der Stadt Fürth vollständig angeschlossen haben, nichts ändern.

Durch den Verschwenk entstünde in einem bereits durch vorhandene Flächenzerschneidung vorbelasteten Gebiet ohne Not ein weiterer erheblicher Eingriff. Dies beträfe Kernbereiche des Knoblauchslandes südlich von Fürth-Steinach. Deshalb klagen auch Landwirte und der Bund Naturschutz gemeinsam mit der Stadt Fürth gegen das Projekt.

Oberbürgermeister Thomas Jung: „Die Verschwenktrasse bedeutet weitere Wege mit längeren Fahrzeiten, die Zerstörung der dortigen Landschaft, unnötigen Flächenverbrauch und vermeidbare Mehrkosten. Außerdem würden wichtige Fürther Vororte wie Stadeln und Vach von der S-Bahn abgehängt,  Natur und Landschaft in einem unverhältnismäßig höheren Maße belastet, als bei einer Bündelungstrasse neben den bestehenden Gleisen – und dies alles ohne erkennbare Vorteile.“

Ein durch das BVerwG Leipzig deshalb bereits erlassenes Bauverbot gegenüber der Bahn im einstweiligen Verfahren gibt der Stadt Fürth Anlass zur Hoffnung, dass ihre Argumente auch im Hauptverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht überzeugen können.

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