4.12.2013 - Bauprojekte
Wohnbaulücken-Kataster

In den vergangenen Jahren ist die Einwohnerzahl in der Kleeblattstadt kontinuierlich gestiegen. Sie liegt derzeit jenseits der Marke von 120 000. Damit leben mehr Menschen innerhalb der Stadtgrenzen als je zuvor. Das heißt aber auch, dass die Grenzen des Wachstums erreicht sind. Denn die natürlichen Grenzen, die Flussauen und Grünzonen bilden, sollen unangetastet bleiben. Oberbürgermeister Thomas Jung rechnet damit, dass innerhalb der kommenden drei Jahre keine zusammenhängenden Neubauflächen mehr zur Verfügung stehen.

Screenshot als Bild: Das Wohnbaulücken-Kataster der Stadt Fürth informiert über bislang unbebaute Baugrundstücke. Karte: Stadtplanungsamt, Abteilung Vermessung

Das Wohnbaulücken-Kataster der Stadt Fürth informiert über bislang unbebaute Baugrundstücke.
Karte: Stadtplanungsamt, Abteilung Vermessung

Das vom Stadtplanungsamt der Stadt Fürth konzipierte Wohnbaulücken-Kataster, das unter "Links" im rechten Bereich dieser Seite  aufgerufen werden kann, richtet den Blick auf bislang ungenutzte Bauflächenreserven. Es folgt damit dem städtebaulichen Leitbild "Innen- vor Außenentwicklung" und orientiert sich an Paragraph 200, Absatz 3 des Baugesetzbuches zur Führung eines kommunalen Bauland-Katasters.

Es zeigt im Überblick das verfügbare Potenzial von bislang unbebauten Baugrundstücken auf, die sofort oder in absehbarer Zeit grundsätzlich für eine Wohnbebauung geeignet sind. Das Kataster enthält Infos zur Lage der Baulücke, zur Größe und eine Objekt-Nummer (Gemarkungs- mit Flurstücksnummer) und Angaben, ob sich das Grundstück im städtischen oder privaten Eigentum befindet.


Weitere wichtige Informationen zum Baulücken-Kataster

  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind keine Angaben über Eigentümer und deren Verkaufsbereitschaft enthalten. Bis auf Weiteres stehen jedoch keine durch die Stadt Fürth vermittelbaren Baulücken mehr zur Verfügung.

  • Es können daraus keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche – insbesondere auf Genehmigung eines Bauvorhabens – abgeleitet werden. Eine Bebaubarkeit der im Kataster aufgeführten Grundstücke kann verbindlich immer nur über einen Antrag auf Vorbescheid oder einen Bauantrag geklärt werden.

  • Um das Baulücken-Kataster aktuell zu halten, werden die Grundstücke, die mittlerweile bebaut worden sind, zu gegebener Zeit aus dem Kataster entfernt.

  • Auskünfte zum Baulücken-Kataster erteilt die "Vorbereitende Bauleitplanung", Infos über die Bebaubarkeit gibt es bei der Abteilung "Verbindliche Bauleitplanung" (Kontakte im rechten Bereich dieser Seite).



Haftungsausschluss:

Die Aufnahme von Flächen in das Wohnbaulücken-Kataster erfolgt ohne Gewähr. Eine Haftung dafür, dass die in das Kataster aufgenommenen Flächen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, wird nicht übernommen.


Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer:

Betroffene Grundstückseigentümer haben das Recht der Veröffentlichung Ihres Grundstücks jederzeit zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt (Kontakt im rechten Bereich dieser Seite) während der Dienststunden einzulegen. Die Löschung der Daten wird dann zum nächstmöglichen und zumutbaren Zeitpunkt erfolgen.
 

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