Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung:
Förderfähig sind sogenannte unrentierliche Kosten, also Kosten, die nicht über Mieteinnahmen, Pachterlöse und andere Fördermittel (zum Beispiel des Sozialen Wohnungsbaus und gegebenenfalls Mittel aus der Denkmalpflege) wieder erwirtschaftet werden können. Städtebau Fördermittel sind nachrangig einzusetzen, Es sind objekt- und einzelfallbezogene Förderbetrachtungen erforderlich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Förderung von Kurz- und Modernisierungsgutachten im Vorfeld von Sanierungsmaßnahmen
Teil A: Sanierung und Gestaltung von Fassaden
Fördermöglichkeiten:
Teil B
Maßnahmen zur Verbesserung des privaten Wohnumfeldes durch Gestaltung und Nutzung der Freiräume.