Vor über zwanzig Jahren hat sich die Kleeblattstadt auf den Weg gemacht, um mit Hilfe von Städtebaufördermitteln über das damals neu entstandene Teilprogramm "Stadt- und Ortsteile mit besonderem Erneuerungsbedarf – die Soziale Stadt" die Innenstadt als lebendigen Wohn- und Gewerbestandort für die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu stärken.
Neben dem Erhalt, der Pflege und der Weiterentwicklung von Stadtbild und -struktur ist es das erklärte Ziel der Städtebauförderung, die Beseitigung städtebaulicher Missstände durch Sanierung von Gebäuden zu unterstützen sowie das Wohnumfeld und den öffentlichen Raum in Wert zu setzen. Auch der Stabilisierung und der Erneuerung des sozialen und wirtschaftlichen Gefüges kommen große Bedeutung zu.
Dabei steht auch die Unterstützung von Privatsanierungen im Fokus. Die Städtebauförderung kann nach Einzelfallprüfung sowohl Objektsanierungen als auch vorbereitenden Gutachten finanziell fördern. Auch Teilmaßnahmen wie Fassadensanierungen oder die Begrünung und Gestaltung von Höfen können über ein kommunales Förderprogramm unterstützt werden.
Objektsanierungen
Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung:
Förderfähig sind sogenannte unrentierliche Kosten, also Kosten, die nicht über Mieteinnahmen, Pachterlöse und andere Fördermittel (zum Beispiel des Sozialen Wohnungsbaus und gegebenenfalls Mittel aus der Denkmalpflege) wieder erwirtschaftet werden können. Städtebau Fördermittel sind nachrangig einzusetzen, Es sind objekt- und einzelfallbezogene Förderbetrachtungen erforderlich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.