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Überschwemmungsgebiete in Fürth

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre in Deutschland haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre in Deutschland haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen.
Foto: Luftbild Nürnberg, Hajo Dietz

Sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber haben dieser Gefährdungslage durch Änderung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften Rechnung getragen. Eine Voraussetzung zur Vermeidung von Schäden ist, mögliche Überflutungen an Gewässern bzw. Gewässerabschnitten zu ermitteln und einer ersten Bewertung zuzuführen. Auf dieser Grundlage sind Hochwassergefahren abzuschätzen. Dabei wird von einem 100-jährigen Hochwasserereignis (sogenannter Bemessungshochwasser – HQ 100) ausgegangen. Da es sich dabei um einen statistischen Wert handelt, kann ein solches Ereignis sowohl gar nicht als auch mehrfach vorkommen.

Bei Überschwemmungsgebieten handelt es sich nicht um eine behördliche, veränderbare Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr.

In der Stadt Fürth wurden bereits für folgende Gewässer Überschwemmungsgebiete festgesetzt bzw. gesichert:

  • Pegnitz in der PegnitzÜV (Verordnung unter "Ortsrecht" im rechten Bereich dieser Seite)
  • Rednitz in der RednitzÜV (Verordnung unter "Ortsrecht" sowie Detailkarten unter „Downloads“ im rechten Bereich dieser Seite)
  • Regnitz in der RegnitzÜV (Verordnung unter "Ortsrecht" und Detailkarten unter „Downloads“ im rechten Bereich dieser Seite)
  • Farrnbach in der FarrnbachÜV (Verordnung unter "Ortsrecht" und Detailkarten unter "Downloads" im rechten Bereich dieser Seite)
  • Zenn in der ZennÜV (Verordnung unter "Ortsrecht" und Detailkarten unter „Downloads“ im rechten Bereich dieser Seite)
  • Gründlach in der GründlachÜV (Verordnung unter "Ortsrecht" und Detailkarten unter „Downloads“ im rechten Bereich dieser Seite)
  • Bucher Landgraben vorläufig gesichert (Weitere Infos in der Bekanntmachung vom 15. September 2021 unter "Downloads" im rechten Bereich dieser Seite)

Weitere Infos zu aktuellen Verfahren finden Sie unter "Zum Thema".

Im Informationsdienst "Überschwemmungsgefährdete Gebiete" (IÜG) finden Sie weitere Informationen über Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken. Teilweise sind dort auch Darstellungen eines Extremhochwassers (HQ extrem) abrufbar.

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