Die Stadt Fürth hat im Juli 2018 einen Qualifizierten Mietspiegel erstellt und zum 1. Dezember 2020 fortgeschrieben. Rechtsgrundlage stellte dabei der Paragraph 558d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dar.
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Die Stadt hat für Fürth einen Qualifizierten Mietspiegel erstellt, der Juli 2018 in Kraft getreten ist und im Dezember 2020 fortgeschreiben wurde. Foto: Amt für Soziales, Wohnen
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Der Qualifizierte Mietspiegel kann gegen Zahlung einer Schutzgebühr als Druck- oder Digitalversion online bestellt werden.
Das entsprechende Online-Bestell-Formular, das in der rechten Spalte unter eService verlinkt ist, ist an ein Zahlungssystem angeschlossen.
Der Qualifizierte Mietspiegel, der zum 1. Dezember 2020 fortgeschrieben wurde, trägt dazu bei, die Mietsituation auf dem freien Wohnungsmarkt transparent und nachvollziehbar zu machen. Er bezieht sich ausschließlich auf Mietwohnungen und vermietete Häuser mit Wohnflächen zwischen 25 und 150 Quadratmeter.
Vom Mietspiegel sind nicht erfasst:
- Preisgebundene Wohnungen und Sozialwohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein vorliegen muss;
- Wohnraum in einem Wohnheim, einer sozialen Einrichtung oder einer Sammelunterkunft;
- Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist;
- kurzzeitig vermietete Wohnungen (maximal drei Monate, Ferienwohnungen);
- überwiegend möbliert vermieteter Wohnraum;
- Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind oder verbilligt vermietet sind.
Weitere Gründe für einen Qualifizierten Mietspiegel sind, dass das Zahlenwerk mit Anwendungsbeispielen Mietern und Vermietern die Möglichkeit geben soll, sich über Fragen der Miethöhe gütlich zu einigen. Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien aus Unkenntnis über das Mietniveau sollen vermieden und Kosten der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall verringert werden. Den Gerichten soll er zudem die Entscheidung in Streitfällen erleichtern.
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