
© Stadt Fürth, Stadtplanungsamt
Revitalisierung des ehemaligen Faurecia-Areals in Stadeln
Flächennutzungsplanänderung und parallele Aufstellung eines Bebauungsplans
Projektbeschreibung
Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtteils Stadeln und damit im Norden des Fürther Stadtgebietes, circa fünf Kilometer vom Stadtzentrum entfernt. Nachdem die ehemals dort angesiedelte Firma Faurecia Abgastechnik GmbH ihren Standort in Fürth aufgegeben hatte, lag das ehemalige Firmengelände brach.
Die Stadt erwarb die Flächen um sie wieder nutzbar zu machen. Dafür wird der Flächennutzungsplan geändert (Änderung Nr. 2021.21 des wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gebiet zwischen Herboldshofer Straße, Bauhofstraße und Riedäckerweg). Parallel wird ein Bebauungsplan aufgestellt (Bebauungsplanes Nr. 396b "ehemaliges Faurecia-Areal" für das Gebiet zwischen Herboldshofer Straße, Bauhofstraße und Riedäckerweg und für eine Teilfläche An der Rampe).
An der Herboldshofer Straße bzw. an der Bahnlinie Nürnberg - Bamberg soll künftig eine Mischnutzung stattfinden. Neben der (vorhandenen) Wohnnutzung können Gewerbebetriebe (die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören) und soziale und kulturelle Nutzungen untergebracht werden. Die Flächen sind aufgrund ihrer verkehrlichen Anbindung und der relativen Lärmunempfindlichkeit für verschiedene Nutzergruppen attraktiv. Die Mischung fördert eine Stadt der kurzen Wege.
Der Süden und Südwesten des Gebietes (angrenzend Riedäckerweg) soll für Wohnen genutzt werden. Die Anordnung erfolgt in unmittelbarer Nähe der bereits außerhalb des Plangebietes vorhandenen Wohnbebauung und der unmittelbar angrenzend geplanten Wohnbebauung. Damit sollen Nutzungskonflikte vermieden werden.
Der Schwerpunkt des Gebietes soll auf einer gewerblichen Nutzung liegen. Die Flächen im Westen und Norden (angrenzend Riedäckerweg und Bauhofstraße) und die Flächen im Zentrum des Gebietes werden für Gewerbe bereitgestellt. Durch die Anordnung sollen Nutzungskonflikte vermieden werden. Das Gebiet ist zudem bereits durch eine langjährige gewerbliche Nutzung vorgeprägt. Der Bedarf für Gewerbeflächen ist vorhanden (vor allem für Flächen ohne Nutzungseinschränkungen).
Das Plangebiet endet im Osten und im Südosten an der Herboldshofer Straße. Im Südwesten und im Westen bildet der Riedäckerweg den Abschluss des Plangebietes und im Norden die Bauhofstraße. Die genaue Abgrenzung ist dem Planblatt zu entnehmen.
Die Stadt beabsichtigt, gewerbliche Nutzungen, Wohnnutzungen unter Berücksichtigung des geförderten Wohnungsbaus, sowie Gemeinbedarfsnutzungen auf dem Gelände zu ermöglichen. Dabei soll der Fokus auf die Nutzung als Gewerbegebiet gelegt werden. Im Stadtrat besteht Konsens darüber, dass Flächen für eine Kita, für ein Seniorenheim, für einen öffentlichen Spielplatz und Flächen für Genossenschaftswohnbau sowie sozial geförderten Wohnungsbau vorgesehen werden sollen. Des Weiteren ist die Planung einer adäquaten Erschließung unter Neugestaltung des Knotenpunktes an der Herboldshofer Straße vorgesehen. Verkehrliche, Lärmschutz- und wasserrechtliche Fragen sollen im Verfahren beantwortet werden. Mögliche Festsetzungen zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit in der Bauleitplanung werden im Bebauungsplan berücksichtigt.
Der Umgriff der Bebauungsplanes ist etwas größer, als der Umgriff der parallel durchgeführten Flächennutzungsplanänderung. Teile der Herboldshofer Straße (Kreisstraße FÜs4) und der Straße An der Rampe sind Teil des Geltungsbereiches. Die genaue Abgrenzung ist dem Planblatt zu entnehmen.
Für beide Verfahren (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung) findet aktuell die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bauleitplans durchgeführt. Dabei werden die Vorentwürfe und die Begründungen mit den Umweltberichten öffentlich zugänglich gemacht. Es besteht die Möglichkeit zu einem der beiden Verfahren oder zu beiden Verfahren eine Stellungnahme abzugeben.
Unterlagen
Kontakt
Fristen
Vom 17. Juli bis 17. August besteht die Möglichkeit, zu den Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme abzugeben.
Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, beispielsweise per E-Mail, per Post oder während der Dienststunden vor Ort zur Niederschrift.