
© TB MARKERT Stadtplaner und Landschaftsarchitekt
Hallenbad am Scherbsgraben
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Projektbeschreibung
Für den Bereich südöstlich des Scherbsgrabens, südwestlich des Fürthermare wurde in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Fürth am 27. November 2024 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117 eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 13. März 2025 bis 14. April 2025 durchgeführt, zeitgleich wurden parallel dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Planung frühzeitig unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert (§ 4a Abs. 2 BauGB).
Wesentliches Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Bedingungen für die Errichtung eines neuen Hallenbads am Scherbsgraben zu schaffen. Das bestehende Hallenbad aus den 1960er Jahren ist stark sanierungsbedürftig, die Räumlichkeiten und die Ausstattung entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Aufgrund fehlender Alternativen für den laufenden Betrieb, insbesondere für Schulsport und Vereine während der langwierigen Bauphasen, sowie unzureichender Platzverhältnisse und einer geplanter Nachnutzung als Technik-Gebäude, ist eine Sanierung des Bestands nicht realisierbar. Der Neubau soll an die bereits vorhandene Infrastruktur des Bäderkomplexes angeschlossen werden, weshalb die Position zwischen dem Thermalbad und dem südlich gelegenen Sommerbad gewählt wurde.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1245/2, 1245/18, 1245/20, 1245/21, 1245/22, 1245/23, 1245/24, 1245/31, 1245/32, 1468/380, 1468/381, 1468/382 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1245/15, 1245/16, 1245/17, 1245/19, 1468/101, 1468/379, 1468/383, Gemarkung Fürth, und ergibt sich aus der Planzeichnung, die Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Ort und Zeit der Möglichkeit der Einsichtnahme
Mit Beschluss vom 16. Juli 2025 hat der Bau- und Werkausschuss der Stadt Fürth den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 117 gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der förmlichen Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beginnt am 7. August 2025 und endet am 12. September 2025.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch an spa.plb übermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch auf anderem Weg abgeben werden (zum Beispiel schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. @ fuerth .de
Zusätzlich können die obigen Verfahrensunterlagen im Sinne einer alternativen Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 4 Nr. 4 BauGB im
Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus
Hirschenstraße 2, II. Stock (Ebene 2.2)
Montag, Dienstag, Freitag von 10 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch, Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr
eingesehen werden. In dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Auf Wunsch werden durch das Stadtplanungsamt auch Auskünfte erteilt. Gesonderte Termine können telefonisch unter (0911) 974-3319 vereinbart werden.
Folgende umweltbezogenen Informationen, teilweise in der Form der Fachgutachten, sind verfügbar und liegen öffentlich aus:
- Begründung mit Umweltbericht inkl. Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter
- Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), TNL Buttenheim GmbH, September 2024
- Schalltechnische Untersuchung, ifb Sorge GmbH & Co. KG, Februar 2025
- Bodenmanagement-Konzept, Sakosta GmbH, Januar 2025
Es liegen folgende, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen abgegebene Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen vor:
- Regierung von Mittelfranken vom 14. April 2025 zum Schutzgut Fläche
- Planungsverband Region Nürnberg vom 14. April 2025 zum Schutzgut Fläche, Wasser und Pflanzen
- Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 11. April 2025 zum Schutzgut Wasser, Boden und Pflanzen
- Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vom 29. April 2025 zum Schutzgut Mensch, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, Klima und Luft, Fläche
- BUND Naturschutz vom 14. April 2025 zum Schutzgut Fläche, Landschaft, Pflanzen, Wasser und Tiere
- Rechtsamt vom 09. April 2025 zum Schutzgut Pflanzen und Tiere
- Infra Fürth Wasserwerk vom 14. April 2025 zum Schutzgut Mensch und Wasser
- Tiefbauamt vom 22. April 2025 zum Schutzgut Wasser
Kontakt
Fristen
Die Beteiligung der Öffentlichkeit beginnt am 7. August und endet am 12. September 2025.
Stellungnahme können auf unterschiedliche Art und Weise übermittelt werden, beispielsweise elektronisch an die obige E-Mail-Adresse, per Post oder während der Dienststunden vor Ort zur Niederschrift.