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Hinweise zum Datenschutz in den Fachdienststellen

Sozialhilfe

Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit dem Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe

 

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Fürth – Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten. Die Kontaktadresse lautet:

Stadt Fürth
Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten
Königsplatz 2
90762 Fürth
Telefon: (0911) 974-17 61
E-Mail: sza@fuerth.de


2. Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzbeauftragte der Verwaltungsbehörde Stadt Fürth. Die Kontaktadresse lautet:

Stadt Fürth
Datenschutzbeauftragter
Königstr. 86
90762 Fürth
Telefon: (0911) 974-0
E-Mail: dsb@fuerth.de

3. Ihre Daten werden zu den in § 1 Sozialgesetzbuch XII aufgeführten Zwecke erhoben.

4. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 35 Sozialgesetzbuch I und §§ 67 ff Sozialgesetzbuch X.

5. Ihre personenbezogenen Daten werden an kein Drittland (Land außerhalb der Europäischen Union) übermittelt.

6. Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Fürth - Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen des Sozialgesetzbuches X (§ 84 Abs. 4) erforderlich ist.

7. Nach der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch X stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO in Verbindung mit § 83 Sozialgesetzbuch X).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO in Verbindung mit § 84 Sozialgesetzbuch X).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO in Verbindung mit § 84 Sozialgesetzbuch X).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

8. Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 60 Sozialgesetzbuch I. Die Stadt Fürth Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Sozialhilfe bearbeiten zu können.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angegeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

 

 

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