Hinweise zum Datenschutz in den Fachdienststellen



Einreisequarantäneverordnung

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

im Zusammenhang mit Sachverhalten der Bayerischen Einreisequarantäneverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

 

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Fürth – Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz. Die Kontaktadresse lautet:

Stadt Fürth
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Telefon: 0911/974-1461
E-Mail: [email protected]


2. Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzbeauftragte der Verwaltungsbehörde Stadt Fürth. Die Kontaktadresse lautet:

Stadt Fürth
Datenschutzbeauftragter
Königstr. 86
90762 Fürth
Telefon: 0911/974-0
E-Mail: [email protected]


3. Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

  • Beurteilung der sicherheitsrechtlichen Gefährdungslage 
  • Beurteilung, ob die Voraussetzungen einer Ausnahme von der Quarantäneverpflichtung bestehen.
     

4. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten beruht auf Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe c der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 1-3 der Einreisequarantäneverordnung in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 IfSG.

 

5. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte übermittelt.
 

6. Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Fürth so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bearbeitung und Dokumentation Ihrer Anfrage erforderlich ist.


7. Nach der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit der Einreisequarantäneverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

8. Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §§ 1-3 der Einreisequarantäneverordnung in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 IfSG. Die Stadt Fürth/ Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz benötigt Ihre Daten, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

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