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Hinweise zum Datenschutz in den Fachdienststellen

Mitwirkung im Betreuungsgerichtlichen Verfahren

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Betreuungsbehörden der Stadt Fürth einen hohen Stellenwert. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns sowie über Ihre Rechte nach der DSGVO. Personenbezogenen Daten sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder zu identifizierende natürliche Person beziehen.
 
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Fürth
 
Die Kontaktadresse der verantwortlichen Stelle lautet:
 
Stadt Fürth
Königstraße 88
90762 Fürth
Tel.: 0911/974-0
 
Verantwortliche Dienststelle
 
Stadt Fürth
Betreuungsbehörde
Kohlenmarkt 3
90762 Fürth
 
Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzbeauftragte der Stadt Fürth
 
Die Kontaktadresse lautet:
 
Stadt Fürth
Datenschutzbeauftragter
Königstraße 88
90762 Fürth
Tel.: 0911/974-1154
 
Zweckbestimmung und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
 
Die Betreuungsbehörde verarbeitet Ihre Daten, um im Rahmen Ihrer Mitwirkung am Verfahren dem Amtsgericht/Betreuungsgericht oder Landgericht die Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers, einer Unterbringungsmaßnahme oder eine andere betreuungsgerichtliche Maßnahme zu ermöglichen. 
Soweit Sie das wünschen, können personenbezogene Daten auch zur Vermittlung anderer Hilfen und zu einer erweiterten Unterstützung verarbeitet werden.
 
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung durch die Betreuungsbehörde
 
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Aufgabe der Betreuungsbehörde gemäß Art. 6 Abs.1 lit. c und e sowie Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO i.V.m. §§ 4, 8, 11 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).
In den Fällen, in denen die Datenverarbeitung nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erfolgt, erfolgt die Datenverarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs.1 lit. a sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
 
Kategorien personenbezogener Daten
Folgende Kategorien personenbezogener Daten können durch die Betreuungsbehörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeitet werden:
 
Kontakt- und Stammdaten zur Person:
Nachname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, Geburtsname, Nationalität, Familienstand, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
 
Weitere mögliche Kategorien personenbezogener Daten
  • Angaben zur Einkommens- und Vermögenssituation
  • Gesundheitsdaten
  • Angaben zur Gesetzlichen Betreuung /Bevollmächtigte
  • Art und Bezug von Sozialleistungen
  • Angaben über familiäre und soziale Situation
Empfänger der personenbezogenen Daten
 
Die Daten werden in der Regel in Form einer Stellungnahme/eines Berichts im Rahmen der Aufgabenerfüllung an das zuständige Amtsgericht/Betreuungsgericht oder das Landgericht übermittelt. Sofern eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage vorliegt oder mit Ihrer Einwilligung können die erforderlichen Daten auch an weitere Personen oder Stellen (z.B. im Rahmen der Vermittlung anderer Hilfen und der erweiterten Unterstützung) übermittelt werden, insbesondere: 
  • Sozialleistungsträger (zum Beispiel Sozialhilfeträger, Jobcenter, Kranken- und Pflegekasse) und andere Behörden (zum Beisspiel Gesundheitsamt, Ausländerbehörde)
  • Schuldnerberatungsstelle
  • Andere Gerichte
  • Polizei- und Strafverfolgungsbehörden
  • Betreuer/Bevollmächtigter
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland i.S. von Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO findet nicht statt.
 
Herkunft der Daten
 
Personenbezogene Daten werden von uns grundsätzlich bei Ihnen direkt erhoben. Bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage oder Ihrer Einwilligung kann die Betreuungsbehörde personenbezogene Daten bei folgenden anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben:
  • Angehörige / Antragsteller / Bevollmächtigte
  • Sozialleistungsträger (z.B. Sozialhilfeträger, Jobcenter) und andere Behörden (z.B. Gesundheitsamt, Ausländerbehörde)
  • Gerichte
  • Polizei- und Strafverfolgungsbehörden
  • Meldebehörden
  • Ärzten/Therapeuten
  • Pflegeheime/Krankenhäuser/Sozialstationen/Pflegedienste
  • Fachdienste (zum Beispiel sozialpsychiatrischer Dienst)
Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person
 
Beruht die Bereitstellung der Daten nach Art.13 Abs. 2 lit. c DSGVO auf Ihrer Einwilligung und Sie willigen nicht in die Bereitstellung ein, so kann die Betreuungsbehörde dem Betreuungsgericht nicht alle notwendigen Informationen zur Entscheidung über die Errichtung einer gesetzlichen Betreuung oder einer Unterbringungsmaßnahme mitteilen bzw. andere Hilfen können nicht vermittelt werden.
 
Speicherdauer Ihrer Daten
 
Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Betreuungsbehörde gelöscht, wenn sie für die Durchführung der eigenen Aufgaben nicht mehr benötigt werden und die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Wird eine gesetzliche Betreuung eingerichtet, werden die Daten bis zum Ende der Betreuung gespeichert. Nach Ende der Betreuung erfolgt die Löschung der Daten nach 10 Jahren. Wird keine Betreuung eingerichtet, werden
die Daten nach 10 Jahren gelöscht. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Vermittlung anderer Hilfen und der erweiterten Unterstützung verarbeitet werden, werden nach Abschluss der Vermittlung bzw. Unterstützung nach 10 Jahren gelöscht.
Solange die Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist, besteht nach Art. 17 Abs. 3 DS-GVO kein Recht auf Löschung.
 
Ihre Rechte
 
Auf Ihre Rechte zur Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 DSGVO.
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.
Sie haben das Recht Beschwerden beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu erheben.
 
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