Im Zuge der Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen im unternehmerischen Alltag wie auch in der öffentlichen Verwaltung, spielt die elektronische Rechnung (eRechnung) eine große Rolle. Um die Kosten sowohl in ökologischer wie auch ökonomischer Hinsicht zu reduzieren, verpflichtet die Richtlinie der Europäischen Union (2014/55/EU) seit Herbst 2018 auf Bundes- bzw. seit Frühjahr 2020 auf Landes- und kommunaler Ebene alle öffentlichen Auftraggeber in Deutschland, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten.
Neben der EU-Richtlinie beschleunigt das Wachstumschancengesetz (BGBI. 2024 I Nr. 108 Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness), das zum 1. Januar 2025 in Kraft trat, die Umstellung auf eRechnungen.
Die Stadt Fürth setzt auf dieses Verfahren und möchte daher alle Leistungsgeber und Rechnungssteller ermuntern, auf die eRechnung umzustellen. Denn für jedes einzelne Unternehmen lohnt es sich, ihre Möglichkeiten und Vorteile unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zu nutzen.
Für die korrekte Rechnungsstellung von eRechnungen und sonstigen Rechnungen an die Stadt Fürth gelten diese Anforderungen.
Die für eRechnungen erforderliche Leitweg-ID erfragen Sie bitte bei Ihrem Auftraggeber.