Der Fürther Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.Juli 2025 den Mietspiegel 2025 für die Stadt Fürth beschlossen. Der Mietspiegel gibt im Turnus von zwei Jahren das aktuelle Niveau der Wohnungsmieten in Fürth wieder.
Der Mietspiegel setzt keine Preise fest. Er sorgt vielmehr auf der Basis einer repräsentativen Erhebung der tatsächlich gezahlten Mieten für die erforderliche Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Damit bietet er sowohl Mieterinnen und Mietern als auch Vermieterinnen und Vermietern eine wichtige Orientierungshilfe. Als qualifizierter Mietspiegel wird er auch zur Entscheidungshilfe bei mietrechtlichen Auseinandersetzungen herangezogen.
Erstellt worden ist der Mietspiegel vom im Sozialreferat angesiedelten Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem ALP Institut für Wohnen und
Stadtentwicklung GmbH, das die Erhebung und Datenauswertung verantwortet. Wesentliche Schritte der Erstellung des Mietspiegels wurden dabei in einem eigens ins Leben gerufenen Arbeitskreis (AK) abgestimmt. Mitglieder im AK waren: Haus- und Grund Fürth und Umgebung e.V., Mieterverein Fürth und Umgebung e.V., WBG Fürth, Vereinigung der Wohnungsunternehmen in Mittelfranken e.V., das Amtsgericht Fürth sowie Vertreterinnen und Vertreter der Stadtratsfraktionen. Die Beteiligung der zentralen Interessenverbände ist wesentlich für die Akzeptanz und Aussagekraft des Fürther Mietspiegels. Von Seiten des beauftragten Instituts wurden die Voraussetzungen für die Anerkennung zum Qualifizierten Mietspiegel geschaffen, in dem dessen Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen bei Datenerhebung und Datenauswertung erfolgte.
Der Qualifizierte Mietspiegel tritt nach Beschluss des Stadtrats zum 1. August 2025 für die Dauer von zwei Jahren in Kraft.
Die Stadt Fürth weist darauf hin, dass das Sozialreferat/Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten und die Bürgerinformation keine Beratung zur Anwendung des Mietspiegels zur Verfügung stellen und verweisen auf die fachlich versierten Interessensverbände für Mieterinnen und Mieter bzw. Vermieterinnen und Vermieter.