Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.

Stand: 21.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

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Beurkundungen Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungen I

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Amtsvormundschaft und Beistandschaft (Fachdienst)


Beurkundungen Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungen II

(0911) 974-1520

Amtsvormundschaft und Beistandschaft (Fachdienst)


Beurkundungen Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungen III

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Amtsvormundschaft und Beistandschaft (Fachdienst)


Stadt Fürth - Amtsvormundschaft und Beistandschaft (Fachdienst)

Königsplatz 2
90762 Fürth

(0911) 974-1511

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