Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.

Stand: 20.05.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)

Stand: 20.12.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Denkmalschutz (Bereich der Bauaufsicht)

Hirschenstraße 2
90762 Fürth

(0911) 974-3151

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