Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Stand: 13.12.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 12.05.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

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Stadt Fürth - Steuerabteilung

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-1380

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