Kindertageseinrichtungen; Anzeige der Betriebsaufnahme, der bevorstehenden Schließung, Personalmeldung und von besonderen Vorkommnissen

Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat gegenüber der zuständigen Behörde die Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII zu erfüllen.

Online-Verfahren

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Stand: 13.05.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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Für Sie zuständig

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

+49 981 53-0

Webseite

Stadt Fürth - Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule

Kaiserstraße 30
90763 Fürth

(0911) 974-1504

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