Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
Stand: 15.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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