
© Reinhold Schulz
Seniorenrat der Stadt Fürth
Als wichtiges Gremium setzt sich der Seniorenrat der Stadt Fürth für die Interessen älterer Menschen ein. Hier bekommen Sie einen Überblick über seine Aufgaben und Ziele.
Der Seniorenrat ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Fürth und arbeitet unabhängig, überparteilich und überkonfessionell. Er setzt sich für die Interessen und Belange älterer Mitmenschen ein, informiert die Öffentlichkeit über seniorenrelevante Themen und ist als Beratergremium in politische Entscheidungsprozesse eingebunden.
Im Seniorenrat engagieren sich 30 ehrenamtliche Mitglieder, die alle vier Jahre gewählt werden. Außerdem stehen ihnen beratende Mitglieder – ohne Stimmrecht – wie ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Sozialreferates, des Integrationsbeirates, der ARGE der Wohlfahrtsverbände, der Pflegekassen, des Staatlichen Gesundheitsamtes und des Behindertenrates ebenso zur Seite wie die Seniorenratsbeauftragte der Stadt Fürth.
Der Seniorenrat besteht seit 1996.
Mehr Informationen zu den Aufgaben, Zielen und Ausschüssen sowie aktuelle Veranstaltungen finden Sie auf der Website des Seniorenrates der Stadt Fürth.
Seniorenratswahl 2026
Nach vier Jahren Amtszeit wird im Januar 2026 ein neuer Seniorenrat für die Stadt Fürth gewählt. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Wahl.
Weitere Informationen sind beim Seniorenrat, Telefon 974-18 39, Mail an seniorenrat, oder der @ fuerth .defübs erhältlich.
Alle Seniorenrätinnen und -räte arbeiten in einem oder mehreren der vier thematischen Ausschüsse des Seniorenrates mit. In den Ausschüssen werden Themen, Aktionen und Veranstaltungen gemeinsam festgelegt und organisiert. Alle Beteiligten können hier ihre Interessen einbringen und umsetzen.
Der Ausschuss für Kultur, Bildung, Neue Medien und Stadtteilnetzwerkbetreuung organisiert kulturelle Veranstaltungen, Museumsbesuche, Lesungen und vieles mehr.
Auch digitale Hilfen für Seniorinnen und Senioren werden angeboten – wie das generationsübergreifende Angebot zur Unterstützung durch Schülerinnen und Schüler der Gustav-Schickedanz-Schule im Eigenen Heim.
Vom Ausschuss Gesundheit, Bewegung, Ernährung und Verbraucherschutz werden Informationsveranstaltungen, wie Erste-Hilfe-Kurse, Vorträge zu gesundheitlichen Themen im Rahmen des FIMO und andere organisiert Doch auch vielfältige Möglichkeiten zur Erhaltung der körperlichen Fitness, wie Radtouren und Waldspaziergänge, werden geboten.
Der Ausschuss für Stadtplanung und -entwicklung, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Sicherheit und Verkehr bringt die Bedarfe der älteren Generation in die städtische Bau- und Verkehrsplanung ein. Außerdem bietet er Informationsveranstaltungen zum Thema Sicherheit und gemeinsam mit fübs und infra regelmäßige Trainingsangebote für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl zur Nutzung der Stadtbusse an.
Der Ausschuss Wohnen im Alter, Soziales, Teilhabe, Integration und Generationendialog beteiligt sich an der Organisation des Pflegestammtisches Nürnberg/Fürth und beschäftigt sich mit den Bedarfen von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen. So setzt er sich mit der Situation in den Fürther Alten- und Pflegeheimen und dem Angebot “Wohnen für Hilfe” auseinander.
Interessierte müssen zum Zeitpunkt der Wahl das 59. Lebensjahr vollendet haben.
Sie müssen einer Gruppierung, einem Verein oder einem Verband angehören, der für oder gemeinsam mit Seniorinnen und Senioren aktiv ist, oder seit einem Jahr beim Seniorenrat ehrenamtlich mitarbeiten.
Ihr Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens drei Monaten in Fürth befinden.
Sie dürfen weder dem Stadtrat noch dem Bezirkstag oder einer anderen Volksvertretung angehören.
Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Die Wahl des Seniorenrates ist eine Delegiertenwahl – jede teilnehmende Gruppe, jeder teilnehmende Verein/Verband wählt Delegierte, die dann wiederum aus den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten die Seniorenrätinnen bzw. -räte wählen. Nichtorganisierte Interessierte können über eine Liste des Seniorenrates kandidieren, sofern sie seit mindestens einem Jahr im Seniorenrat mitarbeiten.
Die Unterlagen für die Wahl können ab Ende August bei der fübs abgeholt werden. Delegierte sowie Kandidatinnen und Kandidaten müssen bis Ende November bei der fübs gemeldet werden.